Rathaus / Verwaltung

Abfallgebühren

  • Für jeden privaten Haushalt und für jede Einrichtung aus anderen Herkunftsbereichen muss mindestens eine 80 l Restmülltonne bei 14-tägiger Leerung als kleinste Tonne zur Verfügung stehen. Desweiteren berechnet sich die Tonnengröße wie folgt:
    Für Privathaushalte:
    10 l pro Woche für jede mit Haupt- od. Nebenwohnsitz gemeldete Person
    Für alle Einrichtungen aus anderen Herkunftsbereichen:
    5 l pro Woche für jeden Beschäftigten und zusätzlich werden noch
    2,5 l pro Woche je Bett/Platz bei Hotels etc.
    5,0 l pro Woche je Beschäftigten bei Gaststätten u. Imbissbuden
    2,5 l pro Woche je Beschäftigten bei Industrie- u. Handwerksbetrieben berechnet
  • Sollte vorübergehend mehr Restmüll anfallen, so dass er nicht in der gemeldeten Restmülltonne untergebracht werden kann, besteht die Möglichkeit, für 4,00 € pro Stück einen zugelassenen 70 l Abfallsack bei der Gemeindekasse zu erwerben.
  • Speziell zugelassene 70 l Windelsäcke können für 1,00 € pro Stück ebenfalls in der Gemeindekasse erworben werden.
  • Um überfüllte 1.100 l Restmülltonnen ausnahmsweise vor dem eigentlichen Entsorgungstermin leeren zu lassen, können bei der Gemeindekasse und bei der Fa. Schallmoser Banderolen für Sonderleerungen für 63,89 € pro Banderole erworben werden. Bitte melden Sie die notwendige Leerung bei der Fa. Schallmoser an.


 

Wichtige Informationen für Mieter:

  • Die Abfallgebührenbescheide werden grundsätzlich nur dem Grundstückseigentümer zugestellt.
  • Tonnenan- und Tonnenabmeldungen können nur durch den Eigentümer durchgeführt werden.
  • Mit der Mietervereinbarung können Eigentümer und Mieter vereinbaren, dass der Bescheid dem Mieter zugestellt wird.


Derzeit können folgende Abfallnormtonnen bei der Fa. Schallmoser teilweise kosten-
pflichtig (*) bezogen werden:


Die Preise der einzelnen Tonnen sowie eventuelle Lieferkosten entnehmen Sie unserem Informationsblatt zur Anmeldung von Restmüll- und Wertstofftonnen.

Links:
Informationsblatt zur Anmeldung von Restmüll- und Wertstofftonnen
Anmeldung der Tonnenleerung
Um- oder Abmeldung der Tonnenleerung
Mietervereinbarung
Einzugsermächtigung
Abfallwirtschaftssatzung Unterhaching
Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung in der Gemeinde Unterhaching

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