Abfallgebühren
- Für jeden privaten Haushalt und für jede Einrichtung aus anderen Herkunftsbereichen muss mindestens eine 80 l Restmülltonne bei 14-tägiger Leerung als kleinste Tonne zur Verfügung stehen. Desweiteren berechnet sich die Tonnengröße wie folgt:
Für Privathaushalte:
10 l pro Woche für jede mit Haupt- od. Nebenwohnsitz gemeldete Person
Für alle Einrichtungen aus anderen Herkunftsbereichen:
5 l pro Woche für jeden Beschäftigten und zusätzlich werden noch
2,5 l pro Woche je Bett/Platz bei Hotels etc.
5,0 l pro Woche je Beschäftigten bei Gaststätten u. Imbissbuden
2,5 l pro Woche je Beschäftigten bei Industrie- u. Handwerksbetrieben berechnet - Sollte vorübergehend mehr Restmüll anfallen, so dass er nicht in der gemeldeten Restmülltonne untergebracht werden kann, besteht die Möglichkeit, für 4,00 € pro Stück einen zugelassenen 70 l Abfallsack bei der Gemeindekasse zu erwerben.
- Speziell zugelassene 70 l Windelsäcke können für 1,00 € pro Stück ebenfalls in der Gemeindekasse erworben werden.
- Um überfüllte 1.100 l Restmülltonnen ausnahmsweise vor dem eigentlichen Entsorgungstermin leeren zu lassen, können bei der Gemeindekasse und bei der Fa. Schallmoser Banderolen für Sonderleerungen für 63,89 € pro Banderole erworben werden. Bitte melden Sie die notwendige Leerung bei der Fa. Schallmoser an.
Wichtige Informationen für Mieter:
- Die Abfallgebührenbescheide werden grundsätzlich nur dem Grundstückseigentümer zugestellt.
- Tonnenan- und Tonnenabmeldungen können nur durch den Eigentümer durchgeführt werden.
- Mit der Mietervereinbarung können Eigentümer und Mieter vereinbaren, dass der Bescheid dem Mieter zugestellt wird.
Derzeit können folgende Abfallnormtonnen bei der Fa. Schallmoser teilweise kosten-
pflichtig (*) bezogen werden: