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Entsorgung von Abfall- und Wertstoffen


Abfallberatung:

Herr Franke/Frau Scheel, Bau- und Umweltamt, Tel. 66 551-220/228, Zi. 215/217

Entsorgung von Abfall- und Wertstoffen

Die Teilnahme an der Abfalltrennung ist für alle Bürger seit 1990 Pflicht (§ 10 Abfallwirtschaftssatzung der Gemeinde Unterhaching). Andere als die dafür bestimmten, wiederverwertbaren Stoffe dürfen in die Wertstoffsammelbehältnisse nicht eingebracht werden. Dies gilt insbesondere für Wertstoffe wie Glas, Papier einschließlich Kartonagen, organische Gartenabfälle, weißes, nicht verunreinigtes Styropor, Verpackungen aus Kunststoff oder Metall und Elektronikschrott. Die Restmülltonne ist nur mit nichtverwertbaren Abfällen zu befüllen. Nähere Informationen über den häuslichen Abfall und dessen mögliche Entsorgungswege vermittelt das „Abfall-Lexikon“ bzw. das Faltblatt „Abfalltrennen leicht gemacht“, die in der Gemeinde Unterhaching ausliegen.

Wertstoffhof der Gemeinde Unterhaching

Biberger Str. 89, Tel. 61 53 48 46

Montag, Mittwoch, Freitag 15.00-19.00 Uhr
Samstag 09.00-13.00 Uhr

Tonnenan- und -ummeldung:
Während der Bürozeiten von 8.00 bis 16.00 Uhr


Ein Informationsblatt zur Anmeldung von Restmüll- und Wertstofftonnen können Sie hier downloaden:


Downloads


Informationsblatt zur Anmeldung von Restmüll- und Wertstofftonnen
Informationsblatt zur Anmeldung von Restmüll- und Wertstofftonnen
Typ: pdf
Größe: 116,4 KB

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