Gewerbesteuer
Der Hebesatz der Gewerbesteuer liegt seit 01.01.2010 bei 295 v. H.
- Entsprechend der beim zuständigen Finanzamt abzugebenden Steuererklärung berechnet das Finanzamt den Gewerbesteuermessbetrag. Über den Gewerbesteuermessbetrag erlässt das Finanzamt einen Bescheid, welcher dem Steuerpflichtigen und der zuständigen Gemeinde zugeht. Auf dieser Grundlage berechnet die Gemeinde mithilfe des gemeindlichen Hebesatzes die Gewerbesteuer, welche dem Steuerpflichtigen durch Bescheid mitgeteilt wird.
- Wenden Sie sich daher bitte an Ihr zuständiges Finanzamt, welches den Gewerbesteuermessbetrag berechnet, wenn Sie Fragen zur Höhe der festgesetzten Gewerbesteuer haben oder Sie eine Anpassung der Vorauszahlungen beantragen möchten.
- Bei Fragen zur Zahlung der Gewerbesteuer wenden Sie sich bitte an die Gemeindekasse.
- Wenn Sie gewerbesteuerpflichtig sind, können Sie bei der Anmeldung des Gewerbes das Formular zur Gewerbesteuer-Vorauszahlung ausfüllen. In diesem geben Sie an, wie hoch der geschätzte Gewerbeertrag innerhalb eines Kalenderjahres ausfällt.