Rathaus / Verwaltung

Hundesteuer

Die Hundesteuer beträgt für jeden Hund 30,00 € jährlich

 

Das Halten eines über vier Monate alten Hundes ist steuerpflichtig. Steuerbefreiungen sind möglich für z.B.:

  • Hunde des Deutschen Roten Kreuzes, des Arbeiter-Samariterbundes, des Malteser-Hilfsdienstes, der Johanniter-Unfallhilfe, des Technischen Hilfswerkes
  • Hunde, die die für Rettungshunde vorgesehenen Prüfungen bestanden haben und als Rettungshunde für den Zivilschutz, den Katastrophenschutz oder den Rettungsdienst zur Verfügung stehen
  • Hunde, die aus einem Tierheim oder Tierasyl in einen Haushalt übernommen worden sind, im Jahr der Übernahme aus dem Tierheim oder Tierasyl und im darauf folgenden Jahr

Die vollständige Auflistung entnehmen Sie der Hundesteuersatzung.
 

 


Um die Anmeldung zur Hundesteuer durchführen zu können, benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Kopie des Impfpasses (2. Seite: Beschreibung des Tieres)
  • bei Hunden aus einem Tierheim bzw. Tierasyl die Kopie des Übernahmevertrags
  • bei einem Ortswechsel innerhalb Deutschland einen Nachweis über bereits gezahlte Steuern in der bisherigen Gemeinde
  • bei Rettungshunden einen Nachweis über den Einsatz als Rettungshund, sowie Kopie der Prüfungsbescheinigung



Die Anmeldung zur Hundesteuer kann persönlich oder schriftlich erfolgen.

Achtung:
Bitte beachten Sie, dass bei einem Ortswechsel die Abmeldung bei der vorherigen Gemeinde nicht automatisch erfolgt. Melden Sie Ihren Hund deshalb bei der vorherigen Gemeinde ab.

Links:
Informationsblatt zur Hundesteueranmeldung
Anmeldung zur Hundesteuer
Satzung über die Erhebung der Hundesteuer
Einzugsermächtigung

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