

|  | Vorbemerkung
Die am 01.01.1999 begonnene und am 28.2.2002 abgeschlossene Währungsumstellung war für uns alle eine große Herausforderung.
Die Einführung des EURO war eine Währungsumstellung - keine Währungsreform.
Die 127 Zweigstellen der Landeszentralbanken tauschen die übrig gebliebenen DM unbegrenzt in die Gemeinschaftswährung um. Die nächstgelegene Filiale ist im Internet auf der Seite der Bundesbank (www.bundesbank.de) zu finden. Der EURO veränderte die Rechtssetzung nicht.
Alle Satzungen, Verträge und Bescheide, die vor dem Umstellungsstichtag erstellt wurden, gelten ohne jede Einschränkung weiter.
Die darin ausgewiesenen Beträge wurden pfenniggenau umgerechnet.
Der Umrechnungskurs 1 Euro = 1,95583 DM
Neue Verträge und Bescheide der Gemeinde Unterhaching die nach dem 1.1.2002 erstellt werden, weisen wir in Euro aus.
letzte Aktualisierung April 2006
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