Rathaus / Verwaltung

Zuschusswesen

Die Gemeinde gewährt Zuschüsse nach ihren Förderrichtlinien, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.

Zuschüsse nach diesen Richtlinien sind freiwillige Leistungen, sie werden nur im Rahmen der zu Verfügung stehenden Haushaltmittel gewährt.

Gefördert werden Verein und Organisationen, die ihren Sitz im Gemeindegebiet haben und kulturelle oder soziale Belange fördern.

Ausgenommen von der Förderung sind Vereinigungen die politische, gewerbliche oder gewerbsähnliche Zielsetzungen verfolgen.

Links:
Richtlinien zur Vergabe von Zuschüssen für kulturelle oder soziale Belange (Vereinsförderrichtlinien)
Richtlinien zur Förderung der Sportvereine in der Gemeinde Unterhaching (Sportförderrichtlinien)
Antrag für die Zuschussbeantragung zu den neuen Förderrichtlinien

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