Die Entsorgung von Asbest, Asbestzement, Nachtspeicheröfen, Elektrospeicheröfen, künstlichen Mineralfasern und Mineralwolle ist aufgrund der umwelt- und gesundheitsschädlichen Inhaltstoffe an besondere Vorgaben gebunden - auch für Privatpersonen.
Deswegen kann dieser Sondermüll weder am Wertstoffhof, noch beim Giftmobil oder Zweckverband abgegeben werden.
Nachfolgend finden Sie verschiedenes Infomaterial:
Asbest im Bauschutt – die versteckte Gefahr; Informationen für Privatpersonen (Flyer)Asbest_Information.pdf
Asbestmerkblatt: Wissenswertes für Abbruch-, Umbau- und Sanierungsarbeiten, Entsorgung von Asbestzementerzeugnissen (PDF)
Annahmebedingungen für die Anlieferung von asbesthaltigen Abfällen zur Annahmestelle vom Landratsamt München (PDF)
Anlieferungsbedingungen_Asbesthaltigen_Abfaellen_2026.pdf
Annahmebedingungen für die Anlieferung von Künstlichen Mineralfasern/Mineralwolle zur Annahmestelle vom Landratsamt München (PDF)
Anlieferungsbedingungen_Kuenstlichen_Mineralfasern_Mineralwolle_2026.pdf
Merkblatt Entsorgung von Nachtspeicherheizgeräten/Nachtspeicheröfen/Elektrospeicherheizgeräte
Gerne für Sie da:
Herr Bogensberger
Frau Elwin-Freund
Frau Wacker