Abfall; Entsorgung

Die Abfallentsorgung wird von den Landkreisen und kreisfreien Städten für ihr Gebiet wahrgenommen.

Die Landkreise und kreisfreien Städte nehmen in Bayern die Abfallentsorgung für ihr Gebiet als Pflichtaufgabe wahr.

Der Landkreis München hat durch gesonderte Verordnung, die Rechtsverordnung des Landkreises München zur Übertragung der Aufgabe ,,Einsammeln und Befördern von Abfällen" (Übertragungsverordnung -ÜVO-), die Teilaufgabe Einsammeln und Befördern von Abfällen auf die Städte Garching und Unterschleißheim, die Gemeinden des Landkreises München und den Zweckverband München-Südost übertragen. Die Umsetzung dieser Aufgabe richtet sich nach den jeweils geltenden Satzungen der Städte, Gemeinden und des Zweckverbandes München-Südost (Körperschaften).

Die Aufgabe der Verwertung der Abfälle liegt weiterhin beim Landkreis München.

Weitere Informationen zu den Entsorgungseinrichtungen (Standort, Öffnungszeiten etc.) oder den Entsorgungsgebühren finden Sie hier.

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Kosten/Leistung
Informationen sind in der Regel kostenfrei.
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Sonstiges
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