Die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbildung- und Betreuung 2026/2027, im Hinblick auf die Sozialräumliche Ganztagsbildung, setzt die Kooperation mit diversen Akteuren voraus. Gemeinsam mit einigen Landkreiskommunen entwickelte die kommunale Jugendarbeit im Landratsamt den sozialräumlichen Ansatz. Auf dieser Basis kann ein umfassendes Bildungs- und Betreuungsangebot in der jeweiligen Gemeinde geplant und Schritt für Schritt umgesetzt werden.
Die Sozialräumliche Ganztagsbildung ist der Ideal-Zustand, den man in Unterhaching und in anderen Kommunen des Landkreises München anstrebt. Derzeit bieten die aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen nicht die Basis, um diesen Ansatz vollumfänglich umzusetzen. Dies liegt unter anderem daran, dass es unterschiedliche Förderungsvoraussetzungen für die jeweilige Einrichtungsart (Hort, Mittagsbetreuung) gibt, die ein einrichtungsübergreifendes Arbeiten noch nicht gestatten. In Zusammenarbeit mit anderen Landkreiskommunen sind wir bestrebt, beim Gesetzgeber auf eine Änderung hinzuwirken.
In Bezug auf rechtliche Fragen zum Ganztag 2026/2027 steht die Gemeinde bzw. das Kinder- und Jugendbüro #mit.WIRKUNG mit der Regierung von Oberbayern und dem Staatsministerium für Arbeit, Familie und Soziales in Kontakt. Es wurden und werden bezüglich des Rechtsanspruchs Austauschtreffen für die Gemeinden/Städte angeboten, um offene Fragen zu klären und u.a. mögliche Kooperationen mit anderen Gemeinden/Städten einzugehen.