Fakten Rechtsanspruch Ganztag 2026/2027

Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbildung und Betreuung wirft sicherlich viele Fragen auf, die wir auf dieser Seite versuchen zu beantworten. Eine der wichtigsten Informationen ist sicherlich, für welche Altersstufe der Rechtsanspruch im Jahr 2026/2027 zuerst gilt. Hier folgt die Beantwortung der Frage:

  • Ab dem Jahr 2026/2027 (ab dem 01.08.2026, der Rechtsanspruch betrifft nicht die Sommerferien 2026, sondern beginnt mit dem ersten Schultag im September 2026) haben alle Kinder, die dann in die 1. Klasse kommen, einen Anspruch auf einen nachschulischen Betreuungsplatz
  • Im Jahr 2027/2028 erweitert sich der Rechtsanspruch auf alle Zweitklässler
  • 2028/2029 folgen dann die Drittklässler
  • Die Viertklässler betrifft der Rechtsanspruch dann ab 2029/2030

Bitte beachten Sie folgenden wichtigen Hinweis zur Kostenübernahme von Betreuungsgebühren (betrifft Familien in beengten wirtschaftlichen Verhältnissen): "Kostenübernahme bei Zusatzangeboten der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder - Freitag und/oder Ferienbetreuung" (bitte nach unten scrollen)