Das GaFÖG (Ganztagsförderungsgesetz, Infos dazu siehe Link), welches Teil des BayKiBiG (Bayerisches Kinderbildungsgesetz, weitere Infos siehe Link) ist, trat im Oktober 2021 in Kraft. Es regelt den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Grundschulkinder, im Alter von 6 bis 10 Jahren (1.-4. Klasse). Der Umfang der Betreuung umfasst 8 Stunden (die Unterrichtszeit mit inbegriffen) am Tag, 5 Tage die Woche und in den Ferien. Innerhalb der Gemeinde darf es, in Bezug auf die Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Grundschulkinder, nur eine Schließzeit von 20 Tagen geben.
Es gibt weiterhin viele offene Fragen seitens der Kommunen in Bezug auf den Rechtsanspruch auf Ganztagsbildung- und Betreuung, das betrifft unter anderem die Finanzierung der Ferienbetreuung, aber auch wie diese generell aufgestellt sein muss, um rechtsanspruchserfüllend zu sein. Es gibt darauf bezogen einen Diskussionsbeitrag des Landesjugendhilfeausschusses und das Antwortschreiben der Staatsministerin Frau Ulrike Scharf. Weitere Informationen finden Sie unter diesem Link (Diskussionsbeitrag LJHA). Zum Antwortschreiben kommen Sie hier
Es bleibt weiterhin unklar, wann die versprochenen Bundesmittel für den Ganztag 2026/2027 an die Kommunen ausgezahlt werden und wie hoch diese für jede einzelne Kommune ausfallen.
Bezüglich der Ferienbetreuung von Grundschulkindern gibt es derzeit einen Gesetzentwurf des Bundesrats . Diesen können Sie hier einsehen.
Liebe Eltern,
diese Broschüre des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales und des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus gibt Ihnen einen Einblick in die Ferienangebote des Ganztags.
Für Schulkinder gibt es vielfältige Angebote der ganztägigen Bildung, Erziehung und Betreuung. Dazu gehören
- Horte: Dies sind Einrichtungen, die familienergänzend- und unterstützend sind und einen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrag haben. Horte gibt es entweder von freien Trägern wie der Caritas, AWO etc., der Kirchen, unter privater Trägerschaft oder sie sind Teil der Gemeinde, Kommune oder Stadt. In der Regel werden in einem Hort Kinder im Alter von 6 bis 10 Jahren (oder manchmal auch älter, bis maximal 14 Jahren) betreut. Die Kinder kommen während der Schulzeit, nach Schulschluss in die Einrichtung, und essen dort zu Mittag, haben die Möglichkeit Hausaufgaben zu machen und an weiteren pädagogischen Angeboten (Projektarbeit, Ausflüge etc.) teilzunehmen. Während der Ferienzeit werden die Kinder im Rahmen der jeweiligen Buchungszeit ebenfalls betreut. Horte fallen unter das BayKiBiG (Bayerisches Gesetz zur Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Kindergärten, anderen Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege). In Horten arbeiten Erzieherinnen und Erzieher, Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger, sonstige Hilfskräfte.
- Mittagsbetreuungen: Sind ein Betreuungsangebot für Grundschulkinder, das unter Schulaufsicht ist. In der Regel sind Mittagsbetreuungen direkt an die Grundschule angegliedert, können sich aber auch außerhalb des Schulgeländes befinden (sie müssen fußläufig gut zu erreichen sein). Die Betreuungszeiten können zu vorgegebenen Uhrzeiten gebucht werden z.B. bis 14:00 Uhr, bis 15:30 Uhr oder erweitert bis 16:00 Uhr. In der Regel ist der Träger einer Mittagsbetreuung die Kommune, ein freier oder privater Träger. Viele Mittagsbetreuungen bieten auch ein Ferienprogramm an.
- gebundene Ganztagsklassen: Es wird zwischen offenen (die Kinder besuchen freiwillig, meistens ab 2 Tagen pro Woche, am Nachmittag die entsprechenden Angebot wie Hausaufgaben, freizeitpädagogische Angebote. Betreut wird grundsätzlich bis 16:00 Uhr) und gebundenen (der Unterricht ist auf den gesamten Tag verteilt und wechselt sich mit anderen Angeboten ab. In der Regel bleiben die Kinder bis 16:00 Uhr) Ganztagsklassen unterschieden. In Unterhaching gibt es an beiden Grundschulstandorten eine Ganztagsklasse pro Jahrgang. Am Gymnasium gibt es ein offenes Ganztagsangebot (5.-8. Klasse).
Familien, die für die Kosten eines Zusatzangebots (Freitagnachmittag/Ferienbetreuung) im Ganztag finanzielle Unterstützung benötigen, haben die Möglichkeit einen Antrag auf Kostenübernahme beim Landratsamt München zu beantragen.
Unter bestimmten Voraussetzungen können die Betreuungsgebühren ganz oder teilweise übernommen werden.
Weitere Informationen sowie die Antragsunterlagen, erhalten Sie beim Landratsamt München
In Bezug auf den Rechtsanspruch sind zwei Ministerien in Bayern zuständig:
Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) und das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus (StMuK). Unter das StMAS fallen Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Grundschulkinder wie die Horte, der Kooperative Ganztag (gibt es in Unterhaching nicht) und die Häuser für Kinder (nicht in Unterhaching). Zum StMuK, also unter Schulaufsicht, werden der gebundene Ganztag (an der Grundschule- und Mittelschule Am Sportpark und an der Grundschule Jahnstraße), der offene Ganztag (nicht in Unterhaching) und die Mittagsbetreuungen (an beiden Grundschulstandorten in Unterhaching) zugeordnet.
Für die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbildung- und Betreuung für Grundschulkinder sind die Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe (Gemeinden wie Unterhaching, kreisfreie Städte) zuständig. Das Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG), verankert im SGB VIII, bildet die gesetzliche Grundlage für die stufenweise Umsetzung des genannten Rechtsanspruchs. Die Grundschulen liegen hier nicht in der Verantwortung. In Bezug auf die Mit- und Doppelnutzung der schulischen Räumlichkeiten für die Betreuung, soll jedoch mit der Gemeinde Unterhaching kooperiert werden. Lehrerinnen und Lehrer können allerdings nicht für Betreuungsangebote hinzugezogen werden. Dies obliegt dem jeweiligen Fachpersonal in den einzelnen Bildungs- und Betreuungseinrichtungen. Weiterhin ist es möglich, dass Angebote nach §11 (Jugendarbeit) genutzt werden, um z.B. eine Ferienbetreuung zu ermöglichen. Externe Angebote, wie man sie auf der Gemeinde-Webseite unter "Ferienprogramm" einsehen kann, können von den Eltern ebenfalls in Anspruch genommen werden. Diese sind jedoch mit Kosten verbunden!
In Zusammenarbeit mit den unterschiedlichen Trägern von Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Grundschulkinder in Unterhaching (AWO München-Land, AWO München-Stadt, KJR, Diakonie Rosenheim, Erzbistum München und Freising) erarbeitet die Gemeinde Unterhaching derzeit einen Plan für die Betreuung während der Schulzeit und in den bayerischen Schulferien. Die Grundlage hierfür sind die Ergebnisse der verbindlichen Bedarfsabfrage für die Eltern der angehenden Erstklasskinder (Schuljahr 2026/2027), die mit der Schuleinschreibung per Brief versendet wird.
Die Betreuungszeit im gebundenen Ganztag wird auf 16:00 Uhr erweitert. Der Freitagnachmittag kommt als fünfter Tag im gebundenen Ganztag dazu. Beides ist im Schuljahr 2026/2027 zuerst nur für die Kinder der 1. Klassen kostenfrei. Die Betreuung von 15:30-16:00 Uhr kann für die 2.-4. Klasse in Anspruch genommen werden, ebenso der Freitagnachmittag, beides ist jedoch mit Zusatzkosten verbunden. Die Mittagsverpflegung und Zusatzangebote sind grundsätzlich nicht kostenlos! Der Freitagnachmittag im gebundenen Ganztag ist freizeitorientiert. Unterricht findet nicht statt, da für den Freitagnachmittag keine Lehrerstunden vorgesehen sind.
In den Mittagsbetreuungen wird die Zeit von 15:30 Uhr auf 16:00 Uhr erweitert. Es gibt eine einheitliche Mindestteilnahme von mindestens zwei Tagen. In der Nachmittagsbetreuung "Freiraum" wird ab September 2026 für alle Jahrgangsstufen (1.-4. Klasse) die Zeit bis 16:00 Uhr angeboten (das Gesetz sieht vor, dass diese Regelung erstmal nur für die Erstklässler gilt).
In der Mittagsbetreuung der AWO München-Land (Grundschule Jahnstraße) wird bereits jetzt schon die Betreuung bis 16 Uhr angeboten. Die Betreuung in den Mittagsbetreuungen ist nicht kostenfrei.