Deutschland will bis 2045 klimaneutral sein. Deshalb dürfen bis dahin auch beim Heizen keine klimaschädlichen Gase, wie etwa CO2, mehr entstehen. Wie das gelingt? Mit der KWP erarbeiten und koordinieren wir ein einheitliches Zielszenario für den zukünftigen Wärmebedarf sowie die zukünftige treibhausgasneutrale Wärmeversorgung in Unterhaching.
Die KWP baut auf die drei Säulen Versorgungssicherheit, Treibhausgasneutralität und Wirtschaftlichkeit. Die Wärmeversorgung der Zukunft soll laut Gesetzgeber demnach kosteneffizient, nachhaltig, sparsam, bezahlbar, resilient sowie treibhausgasneutral sein.
Wir sind damit außerdem nicht allein: Alle Kommunen müssen bis spätestens Juni 2028 eine solche Wärmeplanung abgeschlossen haben.
Das Ergebnis der KWP ist ein Handlungsvorschlag, wie Wärme in der Kommune in Zukunft klimaneutral bereitgestellt werden kann. Konkret ergibt sich aus der KWP eine Karte, die die beplante Kommune einteilt: zum einen in potenzielle Eignungsgebiete für Fernwärmeversorgung samt möglicher klimaneutraler Versorgungsquellen, zum anderen in dezentrale Wärmeversorgungsgebiete mit Technologien zur Einzelversorgung wie etwa Wärmepumpen. Mittels dieser Karte kann die Kommune weiterplanen: Wo ist die Wärmeversorgung möglicherweise schon treibhausgasneutral? Und welche Investitionen in welche zukünftige Wärmeversorgung braucht es?
Zusätzlich wird ein Maßnahmenkatalog erstellt, der dazu beiträgt, den Wärmeplan umzusetzen. Darüber hinaus können die Kommunen den georeferenzierten Zwilling nutzen. Dieses digitale Planungsinstrument, ein sogenannter “digitaler Zwilling”, in welchem die erhobenen Daten auf die Fläche des Projektgebietes übertragen werden, kann über die Wärmeplanung hinaus für Planungen von Kommunen oder Energieversorgern genutzt werden.
Ein Wärmeplan ist erstmal nur ein strategisches Planungsinstrument. Er ist rechtlich nicht bindend, das heißt, es ergeben sich daraus keine einklagbaren Rechte oder Pflichten. Eine rechtliche Verbindlichkeit entsteht erst durch den konkreten Beschluss einer Maßnahme durch die Politik, also zum Beispiel, wenn der Gemeinderat den Ausbau des Fernwärmenetzes beschließt.
Bei der Erstellung des KWPs werden eine Vielzahl unterschiedlicher Datenquellen zusammengetragen, überprüft und ausgewertet:
- Von den Energieversorgern werden Gas- und ggf. Wärmeverbrauchsdaten genutzt sowie Lage und Details zu Netzverläufen von Strom-, Gas- und Wärmenetzen abgefragt.
- Kommunale Daten wie Flächennutzungspläne und bereits bestehende kommunale Planwerke werden ebenfalls berücksichtigt.
- Es werden zudem verschiedene öffentliche Daten wie das amtliche Liegenschaftskataster und Zensus-Daten für die Analyse des Gebäudebestandes und weitere öffentlich zugängliche Daten für die Abschätzung der Strom- und Wärmepotenziale genutzt.
- Um eventuelle Datenlücken zu schließen, werden anschließend Statistiken und Schätzwerte genutzt.
Nach dem Beschluss geht es zunächst darum, beschlossene Maßnahmen umzusetzen. Dabei handelt es sich beispielsweise um die Ausweitung des bestehenden Fernwärmenetz. Wie bei allen Planungen bleiben Unsicherheiten, die zum Zeitpunkt der Planung noch nicht berücksichtigt werden können:
- Wie entwickeln sich die Energiekosten?
- Welche gesetzlichen Regularien geben den Handlungsrahmen vor?
- Welchen technischen Fortschritt gibt es und wie beeinflusst er bestehende Planungen?
Eine Wärmeplanung ist nie ganz fertig. Der Wärmeplan muss alle fünf Jahre fortgeschrieben werden. Dabei werden alle Schritte in verkürzter Form wiederholt, um zu erheben, welche Veränderungen sich in der Zwischenzeit ergeben haben, und um alle Planungsgrundlagen auf den aktuellen Stand zu bringen. Dadurch werden die Ergebnisse jedes Mal etwas detaillierter und fundierter.
Das WPG trat am 01. Januar 2024 in Kraft und verankert die verbindliche kommunale Wärmeplanung flächendeckend – mit dem Ziel, die Wärmeversorgung bis spätestens 2045 kosteneffizient, nachhaltig, bezahlbar, resilient und treibhausgasneutral auf erneuerbare Energien sowie unvermeidbare Abwärme umzustellen. Es definiert Inhalt und Abfolge der Arbeitsschritte eines Wärmeplans: Analyse von Bedarf, erneuerbarer Potenziale, Zuordnung von Gebieten zu dezentralen oder leitungsgebundenen Versorgungsarten, Zielszenario, Transformationspfade zur Umsetzung der Maßnahmen und Einbindung aller relevanten Akteure.
Betreiber von Wärmenetzen erhalten gestaffelte Mindestvorgaben für den Anteil erneuerbarer Energien und unvermeidbarer Abwärme und werden verpflichtet, einen Transformationsplan zur Umstellung der Wärmenetze auf erneuerbare Energieträger zu erstellen.
Die aktuelle Bundesregierung hat das bisherige GEG in das GModG überführt. Die Gesetzesänderung ändert nichts am bisherigen Verfahren der KWP. Eine Novellierung des WPG ist nachfolgend zur Überführung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in das GModG geplant.
Dieses setzt hauptsächlich die bisher geltende “65%-Regelung” außer Kraft und ermöglicht wieder den Einbau von Öl- und Gasheizungen, unter Berücksichtigung der geltenden Klimaziele. Hierbei gilt zu beachten, dass innerhalb einer “Biotreppe” verbindliche Mindestquoten an erneuerbaren Energien bei der Verbrennung von Öl oder Gas festgelegt werden. Ab 2029 beginnt die “Biotreppe”, wobei neu eingebaute Öl- und Gasheizungen mit mindestens 10 % klimaneutralen Brennstoffen betrieben werden müssen. Des Weiteren entfallen die Betriebsverbote für sehr alte fossile Heizsysteme. Das GModG trat am 29. Juli 2026 in Kraft.
Sollte Ihr Gebäude in einem voraussichtlichen zentralen Wärmeversorgungsgebiet für Fernwärme liegen, kann Ihnen die Geothermie Unterhaching GmbH entweder direkt ein Angebot für einen Anschluss unterbreiten oder ein Anschluss kann spätestens bis 2029 erfolgen, sofern Ihr Gebäude in einem Fernwärmeausbaugebiet liegt, das noch durch Verteilleitungen erschlossen werden muss. Sollten Sie kein Interesse an einem Fernwärmeanschluss haben, so können Sie sich unter Berücksichtigung der geltenden Vorschriften des GModG immer selbst um eine individuelle Wärmeversorgung kümmern. Eine Anschlusspflicht ist bislang nicht geplant.
Die Ausbauplanung der GUH sieht vor, dass spätestens ab 2029 jedem Gebäude ein Angebot für einen Fernwärmeanschluss unterbreitet werden kann. Bis dahin ist der Vollausbau der Fernwärme in jedem Straßenzug der Gemeinde voraussichtlich abgeschlossen. Gemeinsam mit Ihrer Energieberaterin oder Ihrem Energieberater können Sie die beste Lösung für Ihr Gebäude finden. Die Beraterin bzw. der Berater kann Sie zugleich über passende Fördermittel informieren.
- Die Geothermie Unterhaching GmbH informiert auf Ihrer Webseite ausführlich dazu: https://geothermie-unterhaching.de/
- Es ist außerdem möglich einen Online Termin zu vereinbaren: https://geothermie-unterhaching.de/kontakt/online-termin-buchung/
- Weitere Informationen zu den Preisen finden Sie hier: https://geothermie-unterhaching.de/startseite/preisanpassung/
In Deutschland liegen aktuell ca. 522.000 km Gasleitungen unter der Erde. Mit der Abkehr von fossilen Energieträgern und dem Klimaziel der Treibhausgasneutralität bis 2045 können laut Prognosen 94 % des Verteilnetzes obsolet werden. Die Bedeutung von Erdgas als dominantem Energieträger wird in Zukunft abnehmen. Mit der sinkenden Anzahl an Endverbraucherinnen und -verbrauchern bei gleichbleibenden Fixkosten auf Seiten der Energieversorger ist ein deutlicher Anstieg der Netzentgelte zu erwarten.
Hier kann die kommunale Wärmeplanung als strategisches Planungsinstrument den notwendigen Transformationsprozess vorbereiten. Die Verteilnetzbetreiber müssen sich bei ihrer Transformationsplanung an den in der KWP festgelegten voraussichtlichen Wärmeversorgungsgebieten orientieren. Die Stilllegung von Teilgebieten des Gasnetzes erfordert lange Vorlaufzeiten. Haushalte müssen daher nicht befürchten, dass das Gas von einem Tag auf den anderen abgedreht wird – die gesetzliche Ankündigungsfrist beträgt in der Regel zehn Jahre.