Alle Informationen zu Anforderungen, Fördermaßnahmen und Antragsstellung finden Sie in unseren Richtlinien.
Um eine Fördermaßnahme beantragen zu können bitte immer unser Antragsformular ausfüllen, unterschreiben und per E-Mail an klimaschutz@unterhaching.de oder Post einreichen.
Förderberechtigt sind:
- Gebäudeeigentümer:innen oder Erbbauberechtigte (z.B. natürliche Personen, Eigentümergemeinschaften, Genossenschaften, juristische Personen des privaten Rechts wie Vereine oder Stiftungen)
- Mieter oder Pächter des Gebäudes, sofern eine schriftliche Einverständniserklärung des jeweiligen Eigentümers vorliegt.
- Unternehmen, sofern sie der Definition für Kleinstunternehmen nach der Europäischen Kommission entsprechen.
Gefördert werden Maßnahmen von privaten Wohngebäuden und Unternehmen.
Unter Wohngebäude fallen alle Gebäude, die überwiegend (mehr als 50 %) für Wohnzwecke dienen. Die Förderung wird nur auf genehmigte Gebäude innerhalb des Gemeindegebietes Unterhaching bewilligt.
Die genaue Beschreibung der geförderten Maßnahmen finden Sie in unserer Förderrichtlinie.
Ab Förderzusage hat der Zuwendungsempfänger ein Jahr Zeit, die Maßnahme fertigzustellen. Eine Verlängerung der 1-Jahresfrist ist auf schriftlichen Antrag mit Begründung möglich.
Die Förderung bezieht sich auf den Nettobetrag
Nein, gemäß den Förderrichtlinien können nur Maßnahmen gefördert werden, mit deren Umsetzung (Auftragsvergabe bzw. Bestellung) noch nicht begonnen wurde. Anträge für bereits beauftragte bzw. bestellte Maßnahmen müssen leider abgelehnt werden.
Wenn Sie die vollständigen Antragsunterlagen bei der Gemeinde eingereicht haben, können Sie grundsätzlich mit der Durchführung der Maßnahme beginnen - in dem Fall tragen Sie das Risiko, dass Ihr Antrag noch abgelehnt wird (z.B. weil die Maßnahme nicht förderfähig ist) und Sie keine Förderung erhalten könnten.
Wenn Sie sicher sein wollen, dass Sie eine Förderung erhalten, empfehlen wir Ihnen, mit der Durchführung der Maßnahme zu warten bis Sie eine Rückmeldung der Gemeinde erhalten haben.