Mit ihrem Förderprogramm zur Energieeinsparung und kommunalem Klimaschutz möchte die Gemeinde Unterhaching ihren Bürger:innen einen Anreiz bieten, klimafreundliche Maßnahmen im und am eigenen Haus umzusetzen. Mit dem neuaufgelegtem Förderprogramm bietet die Gemeinde Unterhaching weiterhin finanzielle Unterstützung für eine Vielzahl an Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und dem Ausbau Erneuerbarer Energien im Gemeindegebiet. So sollen die lokalen Treibhausgasemissionen reduziert und die Klimaziele der Gemeinde Unterhaching erreicht werden.
Neben dem Förderprogramm der Gemeinde Unterhaching gibt es auch landes- und bundesweite Förderprogramme. Informieren Sie sich über weitere Möglichkeiten im Förderkompass der Bayerischen Energieagenturen.
Förderberechtigt sind:
Bitte beachten Sie, dass mit dem Förderprogramm ausschließlich Maßnahmen an Bestandsgebäuden gefördert werden können. Maßnahmen im Neubau sind nicht förderfähig.
Folgende Fördermaßnahmen können im Rahmen des Förderprogramms gefördert werden:
Die genaue Beschreibung der Fördermaßnahmen und die vollständigen Fördervoraussetzungen finden Sie in der Förderrichtlinie.
Nein, gemäß den Förderrichtlinien können nur Maßnahmen gefördert werden, mit deren Umsetzung (Auftragsvergabe bzw. Bestellung) noch nicht begonnen wurde. Anträge für bereits beauftragte bzw. bestellte Maßnahmen müssen leider abgelehnt werden.
Wenn Sie die vollständigen Antragsunterlagen bei der Gemeinde eingereicht haben, können Sie grundsätzlich mit der Durchführung der Maßnahme beginnen - in dem Fall tragen Sie das Risiko, dass Ihr Antrag noch abgelehnt wird (z.B. weil die Maßnahme nicht förderfähig ist) und Sie keine Förderung erhalten könnten.
Wenn Sie sicher sein wollen, dass Sie eine Förderung erhalten, empfehlen wir Ihnen, mit der Durchführung der Maßnahme zu warten bis Sie eine Rückmeldung der Gemeinde erhalten haben.