Bitte beachten Sie folgenden aktuellen Hinweis:
Seit dem 1. Januar 2023 gilt durch eine Novelle des VerpackG eine bundesweite gesetzliche Pflicht für Gastrobetriebe, Lebensmittel und Getränke im „To-Go-Bereich“ auch in einer Mehrwegverpackung anzubieten. Kleine Verkaufsstellen, wie Imbisse und Kioske, mit höchstens fünf Beschäftigten und einer Ladenfläche von nicht mehr als 80 m2 sind von der Pflicht ausgenommen, müssen jedoch ermöglichen, selbst mitgebrachte Mehrwegbehältnisse zu befüllen.
Aufgrund dieser gesetzlichen Verpflichtung ist unserer Förderprogramm Mehrweggeschirr zum 31.12.2022 ausgelaufen. Es können keine weiteren Förderungen beantragt werden.
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Seit Anfang 2022 haben Gastro-Betriebe mit Filialen in Unterhaching die Möglichkeit, in die Nutzung eines Geschirr-Mehrwegsystems fördern zu lassen!
Alle relevanten Informationen finden Sie im im "Förderprogramm zur Etablierung von Mehrweggeschirr in der Gastronomie". Ziel des Förderprogrammes ist es, die Einführung, Verbreitung und Akzeptanz von Mehrweg-Geschirr für Speisen und Getränke zum Mitnehmen in der Gemeinde zu fördern.
Auf die Weise soll ein verantwortungsvoller Umgang mit Ressourcen unterstützt, Treibhausgasemissionen eingespart sowie die Menge an Einwegverpackungsmüll reduziert werden.
Was ist in der Förderung enthalten?
Diese Förderrichtline umfasst eine finanzielle Unterstützung, die Ihnen als Gastronomie-Betrieb den Einstieg in die Nutzung eines Geschirr-Mehrwegsystems
erleichtern sollen. Enthalten sind dabei
- Einstiegsbeiträge,
- Anschaffungskosten, sowie
- Systembeteiligungsgebühren.
Darüber hinaus bietet die Förderrichtlinie unterstützende Maßnahmen im Bereich Öffentlichkeitsarbeit sowie im sogenannten "Nudging" (Kund:innen-Anreize).
Diese sollen die Kund:innen zur erstmaligen Verwendung von Mehrwegsystemen motivieren und so die schnelle Akzeptanz von Mehrweggeschirr fördern.
"Wir möchten unsere Unterhachinger Wirte bestmöglich bei der Einführung von Mehrweggeschirr unterstützen."
Förderprogramm Mehrweggeschirr
Förderantrag Mehrweggeschirr