Wahlräume in Unterhaching

Mein Wahlraum

  • Die Wahlräume sind am Wahltag von 8 Uhr bis 18 Uhr geöffnet.
  • Die Adresse steht oben rechts auf Ihrer Wahlbenachrichtigung.

Wahlraum wechseln

Sie können den Wahlraum wechseln. Dazu brauchen Sie einen Wahlschein. Der Wahlschein ist Teil der Briefwahlunterlagen.

Mit dem Wahlschein können Sie sich aussuchen, in welchen Wahlraum Sie gehen. Wichtig ist aber, dass der Wahlraum in Unterhaching liegt.

​​​​​​​Barrierefreie Wahlräume

Alle Wahlräume in Unterhaching bietet barrierefreien Zugang.

Wählen im Wahlraum mit Wahlschein

Auch wenn Sie bereits Briefwahlunterlagen beantragt haben, können Sie Ihre Stimme im Wahlraum abgeben. Dafür benötigen Sie Ihren Wahlschein, der Bestandteil der Briefwahlunterlagen ist, sowie einen amtlichen Lichtbildausweis.

Ausweis im Wahlraum

Grundsätzlich ist es gesetzlich nicht vorgeschrieben, sich im Wahlraum auszuweisen, wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigung vorlegen.

Ein Identitätsnachweis ist jedoch erforderlich:

  • wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht dabeihaben,
  • wenn Sie Briefwahl beantragt haben und mit Ihrem Wahlschein wählen möchten,
  • wenn der Wahlvorstand Zweifel an Ihrer Identität hat.

Als Nachweis gelten zum Beispiel:

  • Personalausweis
  • Reisepass
  • Identitätsausweis

Stifte im Wahlraum

Das Wahlamt ist verpflichtet, in jedem Wahlraum einen Stift bereitzustellen. Gesetzliche Vorgaben zur Art des Stiftes gibt es nicht. Sie können selbstverständlich auch einen eigenen Stift verwenden.

Wahlbeobachterinnen und Wahlbeobachter

Während der Wahlhandlung und der Auszählung dürfen Wahlbeobachterinnen und Wahlbeobachter anwesend sein und sich Notizen machen. Voraussetzung ist, dass sie den Ablauf nicht stören.

Nicht erlaubt sind:

  • Fotoaufnahmen
  • Film- oder Tonaufnahmen
  • Einsicht in Wahlunterlagen

Wahlbeobachterinnen und Wahlbeobachter müssen einen angemessenen Abstand von etwa ein bis zwei Metern zum Wahlvorstand einhalten. Kommen sie dem nicht nach, kann der Wahlvorstand sie entsprechend auffordern.