Wählen per Briefwahl

Beantragung von Briefwahlunterlagen

Sie können die Briefwahlunterlagen auf unterschiedlichen Wegen beantragen. Bitte entscheiden Sie sich dabei für eine der angebotenen Möglichkeiten.

Eine Antragstellung per Telefon ist nicht möglich!

Der Versand der Briefwahlunterlagen darf gesetzlich frühestens drei Wochen vor dem Wahltermin erfolgen – in diesem Fall ab Montag, 16. Februar 2026.
Dies gilt unabhängig davon, wann Sie Ihren Antrag stellen.

Bitte beachten Sie:
Wenn die Unterlagen an eine andere Adresse als Ihre Wohnanschrift gesendet werden sollen, geben Sie diese zusätzlich ausdrücklich an.

Online-Antrag

Sie können die Briefwahlunterlagen bequem online beantragen.

Der Online-Antrag ist möglich von
Montag, 26. Januar 2026 bis Mittwoch, 4. März 2026, 12 Uhr.

Nach diesem Zeitpunkt kann nicht mehr sichergestellt werden, dass die Unterlagen rechtzeitig per Post bei Ihnen eingehen.

Antrag per Post

Wenn Sie die Briefwahlunterlagen schriftlich beantragen möchten, verwenden Sie bitte die Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung.

Senden Sie den Antrag möglichst frühzeitig ab, damit ausreichend Zeit für den postalischen Rückversand bleibt.

Alternativ können Sie auch ein separates Antragsformular nutzen.

Damit die Unterlagen rechtzeitig zugestellt werden können, muss Ihr Antrag spätestens bis Mittwoch, 4. März 2026 bei uns eingehen.
Bei späterem Eingang kann eine rechtzeitige Zustellung nicht garantiert werden.

Persönliche Abholung

Ab Montag, 16. Februar 2026 können Sie Ihre Briefwahlunterlagen persönlich abholen.

Die Ausgabe erfolgt im Rathaus.

Die persönliche Abholung ist möglich bis Freitag, 6. März 2026, 15 Uhr.

Sie haben zudem die Möglichkeit, direkt vor Ort zu wählen, die Briefwahlunterlagen auszufüllen und unmittelbar wieder abzugeben.

Beantragung mit Vollmacht

Wenn Sie Briefwahlunterlagen für eine andere Person mit Vollmacht beantragen oder abholen möchten, sind besondere Voraussetzungen zu beachten.

Bitte informieren Sie sich hierzu rechtzeitig über die geltenden Bestimmungen.