Aufgrund einer Änderung der bayerischen Gemeinde- und Landkreisverordnung für die Kommunalwahlen am 8. März 2026 dürfen Briefwahlunterlagen erst drei Woche vor dem Wahltermin ausgestellt werden.
Die Gemeinde- und Landkreiswahlordnung gehört nicht zum Zuständigkeitsbereich der Gemeinde Unterhaching sondern zu jener des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration.
Auch wenn Sie im Ausland sind, können Sie Briefwahl machen. Wir schicken Ihnen die Briefwahlunterlagen an Ihren Aufenthaltsort. Bitte geben Sie die Adresse, wo Sie sind, zusätzlich zu Ihrem Hauptwohnsitz in München an.
Bitte beachten Sie: Die Versandzeiten ins Ausland sind oft länger. Das gilt auch für den Versand aus dem Ausland.
Denken Sie daran, wenn Sie die Briefwahlunterlagen beantragen: Das Risiko für den Versand in das Ausland tragen Sie selbst!
Wenn Sie die Briefwahlunterlagen angefordert, aber nach acht Tagen noch nichts erhalten haben, wenden Sie sich bitte so schnell wie möglich an das Wahlamt. Bitte beachten Sie, dass die Briefwahlunterlagen erst ab Montag, dem 16. Februar, verschickt werden dürfen.
Wenn Sie die Briefwahlunterlagen per Post bekommen möchten, melden Sie sich bitte spätestens bis Mittwoch, den 04. März 2026. Wenn wir Ihren Antrag später erhalten, können wir nicht gewährleisten, dass Sie die Unterlagen rechtzeitig bekommen.
Die Briefwahlunterlagen können Sie bis Freitag, den 6. März 2026, 15 Uhr, im Rathaus abholen.