Jeder soll Internet-Seiten und Apps gut nutzen können.
Das soll für alle Menschen so sein.
Also zum Beispiel auch für
Darum sollen Internet-Seiten und Apps barrierefrei sein.
In diesem Text steht:
Ab dem 23. September 2020 muss es so sein:
Öffentliche Stellen brauchen für ihre Internet-Seiten und Apps
eine Erklärung zur Barrierefreiheit.
Das steht in der EU-Richtlinie 2016/2102.
EU-Richtlinien sind für alle Länder in der EU.
Die Länder müssen daraus eigene Gesetze und Verordnungen machen.
In Deutschland heißt die Verordnung BITV 2.0.
Auch die Gemeinde Unterhaching muss sich an diese Verordnung halten.
Öffentliche Stellen arbeiten für die Verwaltung:
Öffentliche Stellen sind zum Beispiel:
Das Bürgerbüro von Unterhaching ist zum Beispiel auch eine öffentliche Stelle.
Öffentliche Stellen sind auch Einrichtungen,
die fast nur Geld vom Staat bekommen.
Zum Beispiel:
Eine Bäckerei ist zum Beispiel keine öffentliche Stelle.
Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist ein Text.
Der Text ist
In der Erklärung zur Barrierefreiheit steht:
Manchmal muss nicht die ganze Internet-Seite barrierefrei sein.
Es gibt also Ausnahmen.
Dann steht eine Liste mit den Ausnahmen in der Erklärung.
Wichtig:
Die öffentliche Stelle darf nicht selbst über die Ausnahmen bestimmen.
Es gibt strenge Regeln für die Ausnahmen.
In der Erklärung muss auch das Datum sein,
von wann die Erklärung ist.
Wichtig:
Das Datum darf nicht älter als ein Jahr sein.
Die öffentlichen Stellen müssen jedes Jahr prüfen:
Und dann müssen sie die Erklärung zur Barrierefreiheit neu machen.
Barrierefreiheit ist schwierig.
Manche Seiten von Unterhaching sind nicht barrierefrei:
Weil die Barrierefreiheit für die Seiten zu aufwändig ist.
Zum Beispiel:
Aber: Barrierefreiheit ist der Gemeindeverwaltung von Unterhaching wichtig.
Es gibt viele barrierefreie Seiten.
Das sind mehr als die Regeln und Gesetze verlangen.
Und es werden immer mehr barrierefreie Seiten.
Die Gemeindeverwaltung von Unterhaching macht das:
Es gibt manche Seiten noch nicht in Leichter Sprache
oder Gebärden-Sprache.
Aber: Sie können sich Seiten für die Übersetzung wünschen.
Nutzen Sie dafür das Kontaktformular.
Sie wollen die Internet-Seite nutzen.
Aber das geht nicht,
weil es noch Barrieren gibt?
Dann können Sie sich beschweren.
In der Erklärung zur Barrierefreiheit steht,
wo Sie sich beschweren können.
Zum Beispiel:
Sie können sich über diese Dinge beschweren:
Die öffentliche Stelle hat eine Frist,
um Ihnen eine Antwort zu geben.
Aktuell sind das 2 Wochen.
Dauert die Antwort länger als diese Frist?
Oder hilft Ihnen die Antwort nicht?
Dann können Sie sich bei dieser Stelle beschweren:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv(at)bayern.de
Homepage: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html
Die Zentralstelle prüft Ihre Beschwerde.
Die Zentralstelle redet dann mit der öffentlichen Stelle.
Und die Zentralstelle gibt der öffentlichen Stelle einen Termin.
Bis zu diesem Termin müssen die Barrieren weg sein.
Hält sich die öffentliche Stelle nicht an den Termin?
Dann kümmert sich eine Schlichtungsstelle um den Streit.
Wichtig:
Sie müssen nichts dafür bezahlen:
Wichtig ist auch:
Jeder Mensch hat das Recht:
Eine Prüfung der Barriere-Freiheit der Internet-Seite zu verlangen.
Das hat einen komplizierten Namen.
Man sagt dazu: Durchsetzungs-Verfahren.
Sie können einen Antrag auf Prüfung stellen:
Dieser Text ist nur eine Info über die Erklärung zur Barrierefreiheit.
Denn jeder soll wissen, welche Rechte er oder sie hat.
Die komplette Erklärung zur Barrierefreiheit von Unterhaching in schwerer Sprache finden Sie hier: Erklärung zur Barrierefreiheit lesen