Leinen los - aber nur an dafür ausgewiesen Orten!


Zur Verhütung von Gefahren für die Gesundheit und die öffentliche Reinlichkeit ist das freie Umherlaufen von Hunden in öffentlichen Anlagen der Gemeinde - außerhalb besonders freigegebener Flächen - untersagt. Hunde sind an der Leine zu führen und vom Betreten der Wiesn-, Rasen- und Sportflächen, Kinderspielplätzen und Blumenpflanzungen abzuhalten (vgl. § 3 Abs. 4 der Grünanlagensatzung in der aktuell gültigen Fassung vom 01.01.2025).

Ein Hund muss aus Gründen der artgerechten Haltung jedoch immer wieder auch Gelegenheit haben, frei und ohne Leine zu laufen. Freier Auslauf dient dem Erkundungs-, Bewegungs- und Sozialverhalten von Hunden. Dafür hat die Gemeinde Unterhaching die sogenannte Hundemeile am nördlichen Rand des Landschaftsparks geschaffen. Hunde dürfen hier ausnahmsweise ohne Leine frei umherlaufen.

Dem entgegen stehen jedoch Fälle, in denen freilaufende Hunde nicht unter Kontrolle sind und entweder Menschen oder Wildtiere angreifen. So sterben laut Recherchen des BR deutschlandweit jedes Jahr - statistisch gesehen - mindestens drei Menschen an Hundebissen. Zuwiderhandlungen gegen die Leinenpflicht können daher mit Geldbuße bis zu 1.000 Euro geahndet werden.

Wir wollen hierdurch nicht gegen Hundebesitzer oder die lieben Vierbeiner an sich vorgehen. Vielmehr wollen wir auf die bestehenden Regelungen hinweisen und für die Thematik allgemein sensibilisieren. Manche Menschen, insbesondere Kinder und ältere Personen,  haben - unabhängig vom Verhalten des Hundes - einfach Angst. Die Gründe hierfür sind vielseitig. Mit gegenseitiger Rücksichtnahme wird die Zufriedenheit im Allgemeinen erhöht. Vielen Dank für das Verständnis und die Beachtung!