Digitale Lichtbilder ab 1. Mai 2025


Ab dem 1. Mai 2025 dürfen bei der Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen keine Papierfotos mehr angenommen werden. Stattdessen ist ein digitales, zertifiziertes Passbild erforderlich. Die neue bundesweite Regelung dient dem Schutz vor Manipulation und soll die Sicherheit bei der Ausstellung von Ausweisdokumenten erhöhen.

Auch die Gemeinde Unterhaching setzt diese gesetzliche Vorgabe um. Bürgerinnen und Bürger können ihr biometrisches Lichtbild direkt im Rathaus anfertigen lassen. Dort steht ein entsprechendes Gerät zur Verfügung, welches die Bilder normgerecht erfasst und digital weiterleitet.

Alternativ können Passfotos vorab in zertifizierten Fotostudios oder Drogeriemärkten erstellt werden. Über eine sichere Cloud werden die Bilder automatisch an die zuständige Behörde übermittelt.

Wichtig:
Ab dem 1. Mai 2025 sind Papierfotos nicht mehr zulässig. Legt jemand ein Papierfoto vor, dass den biometrischen Anforderungen entspricht, und die Kommune verfügt bereits über ein Gerät, um vor Ort ein digitales Foto zu machen, muss dieses trotzdem digital in der Behörde aufgenommen werden. Die Übergangsfrist bis zum 31.07.2025 gilt daher in der Gemeinde Unterhaching nicht.