Neuerlass der Satzung über die Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrecht mit Stand 20.05.2026 aufgrund Art. 20 a, 23, 32, 33, 34, 35, 40, 41, 88 und 103 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der jeweiligen aktuellen Fassung