Bundestagswahl 2025

Wahltag: 28.09.2025



Eine Neuwahl findet im Falle der Auflösung des Deutschen Bundestages innerhalb von sechzig Tagen statt. Gemäß § 16 Bundeswahlgesetz bestimmt der Bundespräsident den Wahltag. Sobald im Falle der Auflösung des Deutschen Bundestages ein neuer Wahltag bekannt gemacht worden ist, werden wir hierüber informieren.


Wer darf wählen?

Sie sind wahlberechtigt, wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit haben und am Wahltag

  • mindestens 18 Jahre alt sind,
  • seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
  • und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Erfüllen Sie diese Voraussetzungen und sind Sie in Unterhaching an einem noch festzulegenden Stichtag mit Hauptwohnsitz gemeldet, werden Sie automatisch für die Bundestagswahl in das Wählerverzeichnis von Unterhaching eingetragen.

Wenn Sie keinen festen Wohnsitz haben, sich aber sich gewöhnlich im Unterhachinger Gemeindegebiet aufhalten, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt.

Auch wenn Sie als Deutsche*r im Ausland leben, sind Sie wahlberechtigt. Dann müssen Sie bis zum 21. Tag vor der Wahl einen Antrag auf Aufnahme ins Wählerverzeichnis mit einem eigenen Formular stellen – siehe unter „Deutsche im Ausland“.

Wahlbenachrichtigung

Die Wahlbenachrichtigungen werden innerhalb einer gesetzlichen Frist, abhängig vom Wahltermin, verschickt.

Die Wahlbenachrichtigung informiert Sie:

  • über die Adresse des Wahlraums,
  • ob der Wahlraum einen barrierefreien Zugang hat (zum Beispiel für Rollstühle geeignet ist),
  • und wie Sie Briefwahlunterlagen bekommen können.

Deutsche im Ausland

Wenn Sie als Deutsche*r im Ausland leben, aber nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man Sie als Auslandsdeutsche*r.

Die Bundeswahlleitung informiert Sie als Auslandsdeutsche*r im Internet und stellt die Formulare für den Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis zum Herunterladen bereit.

Achtung: Bitte beachten Sie, dass es zwei verschiedene Antragsformulare gibt. Wählen Sie bitte unbedingt das für Sie richtige Formular aus!

Der Antrag muss spätestens am 21. Tag vor der Wahl beim Wahlamt eingegangen sein. Eine Fristverlängerung ist nicht möglich.

Was als Auslandsdeutsche*r zu beachten ist

Lebt man als Deutsche*r im Ausland, steht man nicht automatisch in einem Wählerverzeichnis in einer deutschen Gemeinde.

Man muss zu jeder Wahl einen Antrag auf Aufnahme ins Wählerverzeichnis stellen, in der Gemeinde in Deutschland, in der Sie zuletzt mit Hauptwohnsitz gemeldet waren.

Waren Sie zuletzt in Unterhaching gemeldet, können Sie als Auslandsdeutsche*r an der Bundestagswahl in Unterhaching teilnehmen.

Schicken Sie dazu den Antrag an das Wahlamt in Unterhaching
per E-Mail an folgende Adresse:
ewo(at)unterhaching.de

per Post an folgende Adresse:
Gemeinde Unterhaching
Wahlamt
Rathausplatz 7
82008 Unterhaching

Der Antrag ist für die Aufnahme ins Wählerverzeichnis notwendig und ist gleichzeitig ein Antrag auf Briefwahlunterlagen. Ist der Antrag vollständig und richtig, bekommen Sie die Briefwahlunterlagen zugeschickt.

Bitte beachten Sie, dass die Briefwahlunterlagen voraussichtlich frühestens drei Wochen vor der Wahl verschickt werden können. Früher stehen keine Stimmzettel zur Verfügung.

Tipp bei langen Versandzeiten zu Ihrem Aufenthaltsort:

Informieren Sie sich bei Ihrer Botschaft, ob die Nutzung des amtlichen Kurierwegs möglich ist, und geben Sie die Botschaft als abweichende Versandadresse auf Ihrem Antragsformular an. Diese Art des Versands ist sicher und meist deutlich schneller als über den herkömmlichen Weg.

Wie wird gewählt?

Im Jahr 2023 hat der Deutsche Bundestag eine Wahlrechtsreform beschlossen. Diese begrenzt die Anzahl der Sitze im Bundestag. Die Stimmzettel werden aber wie bisher ausgefüllt und ausgewertet - nun aktuell geltendes Wahlrecht.

Die Wählenden entscheiden bei der Bundestagswahl, welche Personen in den Deutschen Bundestag einziehen. Der Bundestag hat 630 Mitglieder. Auf dem Stimmzettel hat jede wahlberechtigte Person zwei Stimmen - eine Erststimme und eine Zweitstimme.

Erststimme

  • Man hat eine Stimme, um eine Person aus dem eigenen Wahlkreis direkt zu wählen.
  • Auf dem Stimmzettel macht man das Kreuz für die Erststimme auf der linken Seite.

Zweitstimme

  • Man vergibt eine zweite Stimme an eine Partei.
  • Auf dem Stimmzettel macht man das Kreuz für die Zweitstimme auf der rechten Seite.
  • Mit der Zweitstimme wird bestimmt, wie viele Sitze jede Partei im Deutschen Bundestag erhält.

Gerne für Sie da

Herr Amesreiter

Sachbearbeitung Einwohnermeldeamt

Frau Dögl

Sachbearbeitung Einwohnermeldeamt / stellvertretende Sachbearbeitung Gewerbe und Veranstaltungen