Wahlvorschläge zur Kommunalwahl in Unterhaching einreichen

Wichtige Eckdaten

  • Wahlvorschläge können erst eingereicht werden, wenn die Wahlleiterin durch Bekanntmachung dazu aufgefordert hat. Diese Bekanntmachung wird voraussichtlich am 89. Tag vor der Wahl (9. Dezember 2025) veröffentlicht werden.
  • Termine für die persönliche Abgabe zur Einreichung von Wahlvorschlägen können Sie ab Anfang November 2025 unter wahlen(at)unterhaching.de vereinbaren.
  • Die Wahlvorschläge sind spätestens am 8. Januar 2026 bis 18 Uhr einzureichen. Für die Einhaltung der Frist ist der Wahlvorschlagsträger verantwortlich. Es kommt auf den Tag des physikalischen Eingangs bei der Gemeinde Unterhaching an - nicht auf den Tag der Absendung!
  • Bis 8. Januar 2026, 18 Uhr, können Wahlvorschläge wieder zurückgenommen werden.
  • Nach Ende der Einreichungsfrist können bis zum 19. Januar 2026, 18 Uhr, grundsätzlich noch alle Mängel behoben werden. Außerdem kann für einen Wahlvorschlag, der wegen nicht behebbarer Mängel insgesamt ungültig ist, ein neuer Wahlvorschlag eingereicht werden.
  • Der Wahlausschuss tagt am 20. Januar 2026. Er beschließt über die Gültigkeit der eingereichten Wahlvorschläge. Die Entscheidung wird in der Sitzung bekanntgegeben.
  • Einwendungen gegen die Entscheidung des Ausschusses können von einer betroffenen Partei oder Wählergruppe bei der Wahlleiterin bis zum 26. Januar 2026, 18 Uhr, erhoben werden.

1. Wahlberechtigung

2. Wählbarkeit

3. Wahlvorschläge

4. Aufstellungsverfahren

5. Einreichung der Wahlvorschläge

6. Erforderliche Unterlagen und Angaben

7. Unterstützungsunterschriften

8. Zulassung der Wahlvorschläge

Sie haben Fragen?

Bei Fragen hilft Ihnen das Wahlamt gerne weiter. Schreiben Sie eine
E-Mail an wahlen(at)unterhaching.de.