Unterstützungsunterschriften für die Kommunalwahl am 8. März 2026

Abgabezeitraum für Unterstützungsunterschriften

Die Abgabe von Unterstützungsunterschriften kann ab dem Tag nach Einreichung des jeweiligen Wahlvorschlags bis zum 19. Januar 2026, 12 Uhr, erfolgen. Frühestens ist das ab dem 10. Dezember 2025 möglich.

Eintragungsräume und Öffnungszeiten

Der Eintragungsraum (Rathaus) ist im Eintragungszeitraum vom 10. Dezember 2025 bis 19. Januar 2026, Montag bis Freitag, zu den angegebenen Öffnungszeiten geöffnet. Zusätzlich erfolgt eine Öffnung am Samstag, 17. Januar 2026.

Geschlossen sind die Eintragungsstellen an folgenden Tagen:
24. Dezember 2025, 25. Dezember 2025, 26. Dezember 2025, 31. Dezember 2025, 1. Januar 2026 sowie 6. Januar 2026.

Wer darf Wahlvorschläge unterstützen?

Unterschreiben dürfen nur Wahlberechtigte für die jeweilige Wahl. Sie müssen spätestens am letzten Tag der Eintragungsfrist (19. Januar 2026) wahlberechtigt sein.

Wahlberechtigt sind alle Personen, die am Wahltag (8. März 2026):

  • Deutsche oder Unionsbürger*innen eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union sind,
  • mindestens 18 Jahre alt sind (letztes Geburtsdatum 8. März 2008),
  • seit mindestens zwei Monaten (8. Januar 2026) in der Gemeinde Unterhaching mit Hauptwohnsitz gemeldet sind und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Für die Wahlen in den Bezirksausschüssen muss die Wahlberechtigung im jeweiligen Stadtbezirk vorliegen.

Achtung: Bewerber sowie Ersatzleute dürfen für die jeweilige Wahl, für die sie sich bewerben, keine Unterstützungsunterschrift leisten. Auch dann nicht, wenn sie sich für einen anderen Wahlvorschlag der gleichen Wahl bewerben. Es darf nur ein Wahlvorschlag für die jeweilige Wahl unterstützt werden.

Wer glaubwürdig wegen Krankheit oder einer Behinderung nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten, in der Lage ist, einen Eintragungsraum aufzusuchen, erhält auf Antrag einen Eintragungsschein. Auf dem Eintragungsschein ist, an Eides statt zu versichern, dass die Voraussetzungen für die Ausstellung vorliegen. Die Eintragung kann in diesem Fall dadurch erfolgen, dass die wahlberechtigte Person auf dem Eintragungsschein ihre Unterstützung eines bestimmten Wahlvorschlags erklärt und eine Hilfsperson beauftragt, die Eintragung im Eintragungsraum für sie vorzunehmen. Der Eintragungsschein ist bei der Eintragung abzugeben.

Was ist nicht erlaubt?

Während der Eintragungszeit ist in und an dem Gebäude, in dem sich der Eintragungsraum befindet, sowie unmittelbar vor dem Zugang zu dem Gebäude, jede Beeinflussung der Eintragungswilligen durch Wort, Ton, Schrift, Bild oder auf andere Weise verboten.

Außerdem ist jede Behinderung oder erhebliche Belästigung von Eintragungswilligen verboten.

Vor den jeweiligen Eintragungsräumen darf etwa 10 Meter vor dem Eingang, nicht für Unterstützungsunterschriften geworben werden.

Eintragungswillige dürfen nicht in den Eintragungsraum begleitet werden.

Achtung: Wird gegen diese Bestimmungen verstoßen, ist die abgegebene Unterschrift ungültig.

Wie viele Unterschriften sind nötig?

Bürgermeister

Für eine Teilnahme an der Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters oder an der Wahl des Gemeinderats sind jeweils 190 gültige Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigten erforderlich.