Alters- und Ehejubiläum; Ehrung mit einem Glückwunschschreiben des Ministerpräsidenten

Zu besonderen Geburtstagen und Ehejubiläen spricht der erste Bürgermeister Ehrungen aus.

Der erste Bürgermeister ehrt Alters- und Ehejubilare aus Anlass der Vollendung des 70., 75., 80., 85., 90. und jeden weiteren Lebensjahres sowie zum 25., 50., 60., und 65. Hochzeitstag.

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Ansprechperson
  • Sachbearbeitung Sekretariat des Bürgermeisters
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Voraussetzungen

Voraussetzung ist, dass die Jubilare ihren Wohnsitz in der Gemeinde Unterhaching haben.

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Zugehörigkeit zu