Zu besonderen Geburtstagen und Ehejubiläen spricht der erste Bürgermeister Ehrungen aus.
Der erste Bürgermeister ehrt Alters- und Ehejubilare aus Anlass der Vollendung des 70., 75., 80., 85., 90. und jeden weiteren Lebensjahres sowie zum 25., 50., 60., und 65. Hochzeitstag.
Voraussetzung ist, dass die Jubilare ihren Wohnsitz in der Gemeinde Unterhaching haben.