Grabmal; Beantragung einer Genehmigung

Gemeinden können in ihren Friedhofssatzungen eine Genehmigungspflicht für Grabmale vorsehen.

Im Rahmen ihres Rechts auf kommunale Selbstverwaltung können Gemeinden in ihren Friedhofssatzungen eine Genehmigungspflicht für das Aufstellen von Grabmälern festlegen. Eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht nicht. Damit sollen die in einer Gemeinde bestehenden Anforderungen an die Gestaltung von Grabmälern vor deren Errichtung, insbesondere im Interesse der Standfestigkeit und der Wahrung der Pietät, überprüft werden.

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Voraussetzungen

Es ist eine Genehmigung. Die Gestaltungsvorschriften können Sie in der Satzung für die Benutzung des Gemeindefriedhofes und der Grabmalordnung entnehmen.

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Kosten/Leistung

Die Gebühr für eine Grabmalgenehmigung beträgt 30,00€.

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Rechtsbehelf
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
verwaltungsgerichtliche Klage
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Sonstiges
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Rechtsgrundlage
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Zugehörigkeit zu