Hundesteuer; An- und Abmeldung eines Hundes

Das Halten eines über vier Monate alten Hundes ist steuerpflichtig. Steuerbefreiungen sind möglich für beispielsweise:

  • Hunde des Deutschen Roten Kreuzes, des Arbeiter-Samariterbundes, des Malteser-Hilfsdienstes, der Johanniter-Unfallhilfe, des Technischen Hilfswerkes,
  • Hunde, die die für Rettungshunde vorgesehenen Prüfungen bestanden haben und als Rettungshunde für den Zivilschutz, den Katastrophenschutz oder den Rettungsdienst zur Verfügung stehen,
  • Hunde, die aus einem Tierheim oder Tierasyl in einen Haushalt übernommen worden sind, im Jahr der Übernahme aus dem Tierheim oder Tierasyl und im darauf folgenden Jahr.

Die vollständige Auflistung entnehmen Sie bitte der Hundesteuersatzung (PDF).

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Ansprechperson
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Formulare & Online-Prozesse
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Verfahrensablauf

Die Anmeldung zur Hundesteuer kann persönlich oder schriftlich erfolgen.

Achtung:
Bitte beachten Sie, dass bei einem Ortswechsel die Abmeldung bei der vorherigen Gemeinde nicht automatisch erfolgt. Melden Sie Ihren Hund deshalb bei der vorherigen Gemeinde ab.

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Erforderliche Unterlagen

Um die Anmeldung zur Hundesteuer durchführen zu können, benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Kopie des Impfpasses
  • bei Hunden aus einem Tierheim bzw. Tierasyl die Kopie des Übernahmevertrags
  • bei einem Ortswechsel innerhalb Deutschlands einen Nachweis über bereits gezahlte Steuern am bisherigen Wohnsitz
  • bei Rettungshunden einen Nachweis über den Einsatz als Rettungshund sowie die Kopie der Prüfungsbescheinigung
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Kosten/Leistung

Die Hundesteuer beträgt jährlich:

  • 60,00 Euro für jeden ersten Hund,
  • 80,00 Euro für jeden zweiten Hund,
  • 100,00 Euro für jeden weiteren Hund.
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Rechtsbehelf
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Rechtsgrundlage
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Satzung
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Informationsmaterial
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Zugehörigkeit zu