Parkausweis für schwerbehinderte Menschen; Beantragung

Besonders gekennzeichnete Parkplätze für Schwerbehinderte sind ausschließlich zur Benutzung durch gewisse schwerbehinderte Menschen bestimmt. Der erforderliche Parkausweis kann bei Vorliegen der medizinischen Voraussetzungen bei der Wohnortgemeinde beantragt werden. Damit dürfen sie auf Schwerbehindertenparkplätzen parken und haben die Erlaubnis zum gebührenfreien Parken.

Die Kommunen weisen insbesondere in den Innenstädten eine gewisse Anzahl von Parkplätzen für die Nutzung durch Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde aus. Dies erfolgt mit dem blauen P-Schild und einem Zusatzschild mit dem Rollstuhlfahrersymbol oder einem Zusatzschild, mit dem ausdrücklich das Auslegen eines Parkausweises gefordert wird.

Die Berechtigung zur Benutzung dieser besonders gekennzeichneten Stellflächen wird durch einen besonderen Parkausweis in hellblauer oder blauer Farbe nachgewiesen. Der Ausweis muss von außen gut lesbar im Fahrzeug ausliegen (z. B. auf dem Armaturenbrett).

Die erforderliche Ausnahmegenehmigung und der Parkausweis können bei der Wohnortgemeinde beantragt werden. Das Auslegen des Schwerbehindertenausweises oder anderer Ausweise (z. B. oranger Parkausweis) alleine reicht nicht dazu aus, die Berechtigung zur Benutzung der besonders gekennzeichneten Behindertenparkplätze nachzuweisen. Hier gilt ausschließlich der hellblaue (europäische) Parkausweis.

Für den genannten Personenkreis ist die Möglichkeit, entsprechend ausgeschilderte Parkplätze an zentral gelegenen Orten zu nutzen, kein Privileg, sondern lediglich ein Ausgleich für eine sehr schwierig zu bewältigende Lebenslage. Für viele dieser Schwerstbehinderten bedeutet ein belegter Behindertenparkplatz, dass sie unter Umständen unverrichteter Dinge wieder nach Hause fahren müssen. Sie können wegen ihrer schweren Behinderung z. B. nicht einfach aussteigen um zu klären, ob jemand ein (unzulässig) parkendes Fahrzeug kurzfristig wegfahren könnte.

Aus diesem Grund hat die Polizei ein besonderes Augenmerk auf diese Parkplätze und lässt unberechtigt dort parkende Fahrzeuge konsequent abschleppen.

Erfüllt ein Antragsteller zwar nicht die Voraussetzungen für die Erteilung des blauen Parkausweises für schwerbehinderte Menschen, so kann bei bestimmten Erkrankungen die Gewährung von Parkerleichterungen durch die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO mit Ausstellung eines orangefarbenen Parkausweises in Betracht kommen. Durch diese Ausnahmegenehmigung können ebenfalls Parkerleichterungen gewährt werden (z. B. kostenloses Parken an einer Parkuhr), ein Recht auf die Benutzung der besonders gekennzeichneten Behindertenparkplätzen ("Rollstuhlsymbol") besteht damit jedoch nicht.

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Ansprechpersonen
  • Sachbearbeitung Mobilität / Straßenverkehrsrecht
  • Sachbearbeitung Mobilität / Straßenverkehrsrecht
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Formulare & Online-Prozesse
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Voraussetzungen
  • Eintrag der Merkzeichen "aG" oder "Bl" im Schwerbehindertenausweis oder ein ärztliches Attest.
  • Sie sind mit Hauptwohnsitz in Unterhaching gemeldet.
  • Die ausstellenden Behörden (Gemeinden) sind an die medizinisch-fachliche Beurteilung durch das Zentrum Bayer Familie und Soziales gebunden. Sie haben keine Möglichkeit, von dieser Bewertung abzuweichen oder eigene Einstufungen zum Grad der Behinderung vorzunehmen.
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Erforderliche Unterlagen
  • Antrag
  • Personalausweis oder Reisepass (bei Beantragung per Post in Kopie)
  • Passfoto
  • Schwerbehindertenausweis (Kopie von Vorder- und Rückseite) oder/und ärztliches Attest
  • Bei Vertretungen: schriftliche Vollmacht sowie der Ausweis des Bevollmächtigten und Ausweis des Vollmachtgebers im Original
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Frist/Dauer

Der Parkausweis gilt maximal fünf Jahre. Danach müssen Sie einen neuen beantragen.

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Kosten/Leistung

kostenfrei

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Sonstiges
Weiterführende Links
Verwandte Themen
Hinweise

Die Geltungsdauer der Behindertenparkausweise und der zugehörigen Ausnahmegenehmigung ist auf höchstens fünf Jahre befristet, auch wenn der Schwerbehindertenausweis selbst auf längere Dauer oder unbefristet ausgestellt ist.


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Rechtsgrundlage
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Weitere Hinweise

Sie haben Ihren Parkausweis verloren?

Für den Nachdruck benötigen wie eine Verlustanzeige, die Sie bei der örtlichen Polizeidienststelle erstellen können.

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Zugehörigkeit zu