Sie erhalten Ihren Personalausweis im Scheckkartenformat mit integriertem Chip. Auf diesem Chip sind Ihre Personaldaten, Ihr Lichtbild sowie seit dem 02.08.2021 auch zwei Fingerabdrücke digital gespeichert. Diese Fingerabdrücke sind Pflicht und werden ausschließlich zur Speicherung im Chip erfasst.
Falls Sie Ihren Personalausweis schnell benötigen, können Sie einen vorläufigen Personalausweis beantragen, der für maximal drei Monate gültig ist.
In Deutschland sind alle Bürger ab 16 Jahren verpflichtet, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass zu besitzen. Dieser Ausweis muss auf Verlangen einer zur Identitätsfeststellung berechtigten Behörde vorgelegt werden. Die Ausweispflicht gilt auch für Personen, die eine Freiheitsstrafe verbüßen, ab drei Monaten vor der Haftentlassung.
Bestimmte Personengruppen können von der allgemeinen Ausweispflicht befreit werden, darunter:
Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens zwei Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können. Teilweise kann es jedoch auch mehrere Wochen dauern.
Beim vorläufigen Personalausweis ist die Ausstellung sofort möglich.
Gebühren für die Ausstellung von Personalausweisen seit 01.01.2021
Weitere Gebührenregelungen