Neben dem allgegenwärtigen Staub, z. B. durch Rußablagerung und Reifenabrieb, fallen vor allem alle Arten von unsachgemäß entsorgtem Müll (Zigarettenkippen, Verpackungen usw.) an. Daneben müssen Laubfall, Schnee und der Rollsplitt nach Wintereinsätzen und schließlich auch Hundekot beseitigt werden. Zudem muss gewährleistet werden, dass kein unkontrollierter Pflanzenwuchs die Fahrbahndecke schädigt.
Die Gemeinden können Verordnungen erlassen, durch welche die Straßenan- und -hinterlieger zur Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und zum Winterdienst (näheres dazu finden Sie unter "Verwandte Themen" - "Winterdienst; Durchführung") innerhalb der geschlossenen Ortslage verpflichtet werden (sog. Sicherungs- und Reinigungsordnungen).
Zudem besteht für die Gemeinden die Möglichkeit, mittels einer Straßenreinigungssatzung eine sog. kommunale Straßenreinigungsanstalt zu gründen, welche die an sich den An-/Hinterliegern obliegenden Reinigungspflichten übernimmt. Für eine solche Straßenreinigungsanstalt besteht dann Anschluss- und Benutzungszwang. Zur Deckung der mit der Straßenreinigung (und dem Winterdienst) verbundenen Kosten kann die Gemeinde Straßenreinigungsgebühren (näheres dazu finden Sie unter "Verwandte Themen" - "Straßenreinigungsgebühren; Erhebung") erheben.
Die Gemeinde Unterhaching lässt in diesem Jahr, wieder eine monatliche Straßenkehrung durchführen.
Diese teilt sich in einen westlichen Teil und einen östlichen Teil.
Die Trennung der Ortsbereiche ist die S-Bahn Linie.
Frühjahr | Herbst | |
Östlich |
11.04.2023 und 12.04.2023 |
noch nicht bekannt |
Westlich | 13.04.2023 und 14.04.2023 | noch nicht bekannt |
Restarbeiten | 17.04.2023 | noch nicht bekannt |
Sollten ungewöhnliche Witterungsverhältnisse (z.B. Schneefall, starker Regen) die Reinigungsarbeiten unmöglich machen, so können die Termine variieren.