Ukrainekrise; Selbstmeldung durch Flüchtlinge

Wenn Sie länger in Bayern bleiben möchten, als es Ihr Aufenthaltsstatus zulässt oder Sie jetzt oder zu einem späteren Zeitpunkt Hilfe benötigen (u.a. Unterkunft, Essen, medizinische Versorgung), müssen Sie registriert werden.

Die Europäische Union hat beschlossen, für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine das Aufnahmeverfahren nach der EU- Richtlinie über den vorrübergehenden Schutz zu eröffnen. Damit ist in Deutschland ein unbürokratisches Verfahren zur Aufnahme von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine möglich.

Bitte wenden Sie sich an die nächstgelegene Registrierungsmöglichkeit. Diese sind:

  • alle Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter und kreisfreien Städte);
  • die ANKER-Einrichtungen in Manching, Deggendorf, Regensburg, Bamberg, Zirndorf und Schweinfurt;
  • das Behördenzentrum in Augsburg;
  • das Ankunftszentrum in München;
  • die Bearbeitungsstraßen der Bundespolizei in Passau und Rosenheim.

Dort werden Sie registriert und danach befragt, ob Sie eine Unterkunft benötigen.

Wenn Sie eine Unterkunft benötigen, wird Ihnen ein Platz in einer Unterkunft zugewiesen.

Wenn Sie bereits eine Unterkunft gefunden haben, können Sie nach der Registrierung dorthin weiterreisen bzw. zurückreisen.

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Ansprechpersonen
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Verfahrensablauf
Vertriebene aus der Ukraine müssen kein Asylverfahren durchlaufen, ein Asylantrag ist nicht erforderlich. Die Aufnahme von ukrainischen Staatsangehörigen kann auf der Grundlage der sog. Richtlinie über den vorübergehenden Schutz in allen EU-Mitgliedstaaten zur Aufnahme von Kriegsflüchtlingen erfolgen. Das Recht dazu, einen Asylantrag zu stellen, besteht unabhängig davon grundsätzlich fort.
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Sonstiges
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Rechtsgrundlage
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Zugehörigkeit zu