Die Gemeinde Unterhaching hat seit dem Jahr 2019 einen Beirat zur Förderung der Belange ihrer behinderten Mitbürgerinnen und Mitbürger (Behindertenbeirat).
Er unterstützt und berät die Gemeinde Unterhaching bei der Umsetzung der im Bayerischen Gesetz zur Gleichstellung, Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderung (BayBGG) genannten Ziele und gesetzlichen Vorgaben.
Aufgabe des Unterhachinger Behindertenbeirates ist es, die Gemeindeverwaltung in behindertenrelevanten Planungen, bei gemeindlichen Bauvorhaben jeder Art, insbesondere bei der Schaffung gemeindlicher Einrichtungen und deren Betrieb, sowie bei der Koordinierung und Durchführung von Maßnahmen für behinderte Menschen zu beraten.