Urnenbestattungen

Urnen können in Erd- und Urnengrabstätten, Gemeinschaftsgrabstätten oder in Urnennischen beigesetzt werden.

Urnen für Erdbestattungen müssen aus biologisch abbaubarem Material bestehen. Bei Urnen, die in einer Nische beigesetzt werden, muss mindestens die Überurne aus dauerhaftem und wasserdichtem Material bestehen. Überurnen aus Kunststoff und Metall dürfen eine Höhe von 33 cm und einen Durchmesser von 20 cm nicht überschreiten.

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