Gewerbeummeldung

Wann ist eine Gewerbe-Ummeldung notwendig?

Betriebsverlegung innerhalb der Gemeinde

Erweiterung der Tätigkeit

Änderung des Firmennamens / Namens

Änderung der Tätigkeit

In Form einer Gewerbe-Ummeldung kann des Weiteren folgendes gemeldet werden:

Aufgabe von Tätigkeiten/einer Tätigkeit

Geschäftsführerein- und -austritt

Haupterwerb wird Nebenerwerb oder umgekehrt

Änderung in der Anschrift der Hauptniederlassung

Hauptniederlassung wird Zweigniederlassung oder unselbständige Zweigstelle bzw. umgekehrt

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Ansprechperson
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Formulare & Online-Prozesse
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Kosten/Leistung

30 € gemäß Kostenverzeichnis (5.III.5/2.) zum Kostengesetz

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Weitere Hinweise

Wechsel gesetzlicher Vertreter bei juristischen Personen (GmbH, UG, AG etc.):

Bei Gewerbetreibenden, die juristische Personen sind (z.B. GmbH, UG), besteht keine Anzeigepflicht gem. § 14 GewO, wenn der gesetzliche Vertreter (Geschäftsführer) wechselt. Ein Gewerberegister ist jedoch nur dann „aussagekräftig“, wenn entsprechende Daten auf dem aktuellen Stand gehalten werden.
Beachtung:
Bei „erlaubnispflichtigen“ Tätigkeiten besteht grundsätzlich in solchen Fällen eine besondere Anzeigepflicht bei der Erlaubnisbehörde.

Es besteht die Möglichkeit, den Wechsel in der Geschäftsführung in Form einer Gewerbe-Ummeldung anzuzeigen, die aufgrund der folgenden Beispiele, auch als „sinnvoll“ bzw. „notwendig“ erachtet wird:

Beispiel 1:
Sie haben eine GmbH mit drei Geschäftsführern (A, B und C) angemeldet. Geschäftsführer B er-scheint in der Gemeinde und möchte das Gewerbe abmelden, teilt aber zugleich mit, dass Ge-schäftsführer C schon länger nicht mehr bei der Gesellschaft tätig ist. Das Gewerbe kann nicht ohne weiteres abgemeldet werden, da der Geschäftsführeraustritt nicht bekannt ist und die Abmeldung nicht dem aktuellen Stand entsprechen würde. In der Regel wird ein Handelsregisterauszug verlangt, durch den nachgewiesen wird, ob und wann Geschäftsführer C ausgetreten ist. Erst dann kann die Abmeldung durchgeführt werden.

Beispiel 2:
Sie möchten evtl. neue Firmenfahrzeuge etc. anmelden oder evtl. an einer „Ausschreibung“ teilnehmen; auch hierfür wird ggf. eine aktuelle Gewerbemeldung benötigt.

Beispiel 3:
Evtl. Auftraggeber/Kunden setzen für die Auftragserteilung die Vorlage einer aktuellen Gewerbe-Anmeldung voraus. Wurde jedoch der Wechsel in der Geschäftsführung nicht angezeigt, liegt Ihnen keine „aktuelle“ Gewerbemeldung vor.

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Zugehörigkeit zu