Klimaschutz; Beantragung einer kommunalen Förderung

Das Förderprogramm zur Energieeinsparung und kommunalem Klimaschutz soll den Bürgerinnen
und Bürgern der Gemeinde Unterhaching einen Anreiz geben, klimafreundliche Maßnahmen durchzuführen.
Dadurch sollen Treibhausgasemissionen reduziert und das Klima in Unterhaching, aber
auch weltweit geschützt werden.

Gefördert werden Maßnahmen in Bestandsbauten und bei Neubauten innerhalb des Gemeindegebietes
Unterhaching. Förderfähige Maßnahmen sind:
• Planungs- und Beratungsleistungen
- Energieberatung
- Planung und professionelle Baubegleitung
• Gebäudehülle
- Thermografieaufnahmen
- Altbaukomplettsanierung
- Austausch von Fenstern und Außentüren
- Außenwanddämmung
- Dachdämmung
- Dämmung von Geschossdecken
• Heizung
- Solarthermieanlagen
- Fernwärmeanschluss
- Hydraulischer Abgleich
- Austausch von Heizungsumwälzpumpen
• Stromerzeugung und Mobilität
- Photovoltaikanlagen
- Batteriespeichersysteme
- Installation von privaten Ladestationen
- Installation von gewerblichen Ladestationen
- Lastenpedelecs
• Sondermaßnahmen

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Ansprechperson
  • Leitung Abteilung 3.2 - Klimaschutz und Verkehr
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Formulare & Online-Prozesse
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Voraussetzungen

Gefördert werden Maßnahmen von privaten Wohngebäuden und Unternehmen. Unter Wohngebäude
fallen alle Gebäude, die überwiegend (mehr als 50 %) für Wohnzwecke dienen.
Die Förderung wird nur auf genehmigte Gebäude innerhalb des Gemeindegebietes Unterhaching bewilligt.
Ab Förderzusage hat der Zuwendungsempfänger ein Jahr Zeit, die Maßnahme fertigzustellen. Eine
Verlängerung der 1-Jahresfrist ist auf schriftlichen Antrag mit Begründung möglich.
Die Förderung bezieht sich auf den Nettobetrag.

Die Maßnahmen müssen den technischen Anforderungen der jeweiligen Maßnahme nach Kapitel 5
der Förderrichtlinie entsprechen. Zusätzlich sind die Anforderungen der öffentlich-rechtlichen Vorschriften,
technischen Baubestimmungen, anerkannten Regeln der Technik und der jeweils gültigen
Energieeinsparverordnung (EnEV) einzuhalten.
Die Verwendung von folgenden Materialien und Stoffen führt zum Förderausschluss:
• FCKW/H-FCKW/CKW-geschäumte Dämmstoffe
• Tropenhölzer; vom FSC (Forest Stewardship Council) zertifiziertes Holz ist zulässig
• Spanplatten der Emissionsklassen 2 und 3
• Asbest-, Bitumen-, Formaldehyd- und Isocyanathaltige Materialien
• Materialien/Stoffe ohne Zulassung
• HBCD-haltige Dämmstoffe

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Verfahrensablauf

Der Förderantrag ist, abgesehen von den in den Richtlinien 2.3 genannten Ausnahmen, vor Beginn der Maßnahme
schriftlich unter Verwendung des Antragsformulars bei der Gemeinde zu stellen.
Beachten Sie außerdem die jeweils notwendigen maßnahmenspezifischen Antragsunterlagen (siehe
Kapitel 5).
Die Antragsabgabe kann per E-Mail an klimaschutz(at)unterhaching.de, persönlich im Rathaus
(Abteilung Klimaschutz und Verkehr, Zimmer 205) oder postalisch an nachfolgende Adresse erfolgen:
Gemeinde Unterhaching
Abteilung 3.2 Klimaschutz und Verkehr
Rathausplatz 7
82008 Unterhaching

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Erforderliche Unterlagen

Je nach Maßnahme sind unterschiedliche Unterlagen vorzuweisen. Alle Informationen dazu finden Sie im Antragsformular oder Kapitel 5 der Richtlinien.

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Kosten/Leistung

Die Antragsstellung ist kostenfrei.

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Sonstiges
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Rechtsgrundlage
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Zugehörigkeit zu