Vorübergehendes Halteverbot für Umzüge und Baustellen

Wenn Sie zu einem bestimmten Zeitraum eine freie Anfahrtszone beispielsweise für Umzüge oder Baustellenbelieferungen benötigen, können Sie ein vorübergehendes Halteverbot beantragen.

Für die Dauer Ihres Umzugs können Sie ein Halteverbot beantragen. Diese ermöglicht Ihnen das bequeme Be- und Entladen vor Ihrer alten oder neuen Wohnung.

Ohne vorherige Genehmigung durch die Behörde (verkehrsrechtliche Anordnung) sind Verkehrsschilder nicht gültig und dürfen auch nicht aufgestellt werden. Sobald Sie die Genehmigung bekommen haben, müssen Sie die Halteverbotsschilder selbst beschaffen, aufstellen und nach dem Termin wieder entfernen.

Die Halteverbote müssen spätestens am vierten Tag vor dem geplanten Gültigkeitsdatum aufgestellt sein. Wenn Sie die Halteverbotsschilder aufstellen, müssen Sie die Kennzeichen und weitere Merkmale der Fahrzeuge notieren, die zu diesem Zeitpunkt dort parken. Bitte füllen Sie dazu das Protokoll zur Genehmigung aus .

Tipps bei Umzügen:
Prüfen Sie, ob Sie die Anfahrtszone selbst freihalten können, indem Sie Ihr eigenes Fahrzeug dort abstellen und die Lücke „reservieren“, bis der Möbelwagen kommt.

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Ansprechpersonen
  • Sachbearbeitung Mobilität / Straßenverkehrsrecht
  • Sachbearbeitung Mobilität / Straßenverkehrsrecht
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Formular & Online-Prozess
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Erforderliche Unterlagen

Das Halteverbot können Sie entweder persönlich, per E-Mail, Fax oder Post beantragen.

Sie benötigen für den Antrag folgende Unterlagen:

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Gegebenenfalls Handskizze mit genauen Angaben zu Position und Länge des Halteverbots
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Frist/Dauer
  • Bitte berücksichtigen Sie bei der Zeitplanung, dass Sie die Genehmigung rechtzeitig brauchen, um die Schilder spätestens vier Tage vor dem Gültigkeitsdatum aufstellen zu können.
  • Die Bearbeitungszeit verkürzt sich, wenn Sie bereits eine Genehmigung haben und Sie nachträglich nur den Zeitraum verlängern oder verschieben müssen.
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Kosten/Leistung

Nach dem Kostengesetz, dem staatlichen Kostenverzeichnis, dem kommunalen Kostenverzeichnis unter anderem der gemeindlichen Gebührensatzung für Sondernutzungen, fallen Gebühren in unterschiedlicher Höhe an.

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Sonstiges

Wo bekommt man Verkehrszeichen?

Sie müssen sich an private Firmen wenden, die Verkehrszeichen verleihen und aufstellen. Die meisten Firmen bieten ebenfalls an, sich um die Genehmigung bei der Behörde zu kümmern.

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Rechtsgrundlage

Straßenverkehrs-Ordnung

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Satzungen
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Zugehörigkeit zu
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