Sondernutzung - Erteilung einer Ausnahmegenehmigung durch Inanspruchnahme von öffentlichem Verkehrsgrund

Wenn Sie öffentlichen Verkehrsgrund nicht nur für verkehrliche Zwecke, sondern über den Gemeingebrauch hinaus in Anspruch nehmen wollen, benötigen Sie hierfür eine Sondernutzungserlaubnis.

Wer auf öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätze für ein Bauvorhaben den Boden aufgraben, etwas lagern oder aufstellen, einen Bereich absperren oder im Luftraum eine Strom- oder Wasserleitung führen möchte, braucht dazu zwei Arten von Erlaubnissen:

  • Eine Sondernutzungserlaubnis, da öffentlicher Straßengrund besonders genutzt wird.
  • Eine verkehrsrechtliche Anordnung, da der Straßenverkehr beeinträchtigt werden kann.

Für beides sind wir Ihre zentrale Ansprechstelle.

^
Ansprechpersonen
  • Sachbearbeitung Mobilität / Straßenverkehrsrecht
  • Sachbearbeitung Mobilität / Straßenverkehrsrecht
^
Formular & Online-Prozess
^
Voraussetzungen

Sie möchten eine Gemeindestraße für etwas anderes als den üblichen Verkehr (also für Ihre eigenen Interessen) in Anspruch nehmen.

Ein Grund Ihres Antrags kann sein:

  • Aufstellung eines Baugerüstes
  • Lagerung von Materialien und Gegenständen
  • Aufstellung von Container und Wechselbehältern
  • Aufgrabung von öffentlichen Verkehrsgrund
  • Anbringung von Schutzvorrichtungen
  • Aufstellen von Maschinen
  • etc.
^
Erforderliche Unterlagen

Sie können die Beantragung entweder persönlich, per E-Mail, Fax oder Post einreichen.

Sie benötigen für den Antrag folgende Unterlagen:

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Gegebenenfalls Handskizze mit genauen Angaben zu Position und Länge / Lageplan
^
Frist/Dauer

Die Bearbeitungszeit richtet sich nach dem Umfang Ihres Bauvorhabens.

Die Bearbeitungszeit verkürzt sich, wenn Sie bereits eine Genehmigung haben und nur nachträglich den Zeitraum verlängern oder verschieben müssen.

^
Kosten/Leistung

Nach dem Kostengesetz, dem staatlichen Kostenverzeichnis, dem kommunalen Kostenverzeichnis unter anderem der gemeindlichen Gebührensatzung für Sondernutzungen, fallen Gebühren in unterschiedlicher Höhe an.

^
Rechtsgrundlage
  • Straßenverkehrs-Ordnung
  • Bayerisches Straßen- und Wegegesetz
  • Sondernutzungsgebührensatzung
^
Satzungen
^
Zugehörigkeit zu
^
Verwandte Dienstleistungen