Wenn Sie öffentlichen Verkehrsgrund nicht nur für verkehrliche Zwecke, sondern über den Gemeingebrauch hinaus in Anspruch nehmen wollen, benötigen Sie hierfür eine Sondernutzungserlaubnis.
Wer auf öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätze für ein Bauvorhaben den Boden aufgraben, etwas lagern oder aufstellen, einen Bereich absperren oder im Luftraum eine Strom- oder Wasserleitung führen möchte, braucht dazu zwei Arten von Erlaubnissen:
Für beides sind wir Ihre zentrale Ansprechstelle.
Sie möchten eine Gemeindestraße für etwas anderes als den üblichen Verkehr (also für Ihre eigenen Interessen) in Anspruch nehmen.
Ein Grund Ihres Antrags kann sein:
Sie können die Beantragung entweder persönlich, per E-Mail, Fax oder Post einreichen.
Sie benötigen für den Antrag folgende Unterlagen:
Die Bearbeitungszeit richtet sich nach dem Umfang Ihres Bauvorhabens.
Die Bearbeitungszeit verkürzt sich, wenn Sie bereits eine Genehmigung haben und nur nachträglich den Zeitraum verlängern oder verschieben müssen.
Nach dem Kostengesetz, dem staatlichen Kostenverzeichnis, dem kommunalen Kostenverzeichnis unter anderem der gemeindlichen Gebührensatzung für Sondernutzungen, fallen Gebühren in unterschiedlicher Höhe an.