Für eine Befahrung auf öffentlichen Straßen/Wegen/Plätzen die nicht für den allgemeinen Straßenverkehr zur Verfügung stehen, benötigen Sie eine Genehmigung.
Falls Sie einen Dreikantschlüssel benötigen, beachten Sie hierbei, dass Sie dies rechtzeitig voranmelden.
Es ist nur eine begrenzte Anzahl dieser vorhanden.
Bitte informieren Sie sich über die Kosten persönlich, telefonisch oder per E-Mail bei der zuständigen Stelle.
Straßenverkehrs-Ordnung
Bayerisches Straßen- und Wegegesetz