Zufahrtsgenehmigung auf öffentlichen Straßen/Wegen/Plätzen

Für eine Befahrung auf öffentlichen Straßen/Wegen/Plätzen die nicht für den allgemeinen Straßenverkehr zur Verfügung stehen, benötigen Sie eine Genehmigung.

Falls Sie einen Dreikantschlüssel benötigen, beachten Sie hierbei, dass Sie dies rechtzeitig voranmelden.

Es ist nur eine begrenzte Anzahl dieser vorhanden.

^
Ansprechpersonen
  • Sachbearbeitung Mobilität / Straßenverkehrsrecht
  • Sachbearbeitung Mobilität / Straßenverkehrsrecht
^
Voraussetzungen
  • Die Erlaubnis ist nur im Original gültig und muss im Fahrzeug gut lesbar ausgelegt werden.
  • Die Erlaubnis berechtigt nur zum Be- und Entladen.
^
Erforderliche Unterlagen
  • Gültig (Datum)
  • in der Zeit von-bis (Uhrzeit)
  • Kfz-Typ
  • Polizeiliches Kennzeichen
  • Kfz-Halter, Name, Vorname
  • Fahrtzweck
  • Fahrtziel
^
Kosten/Leistung

Bitte informieren Sie sich über die Kosten persönlich, telefonisch oder per E-Mail bei der zuständigen Stelle.

^
Rechtsgrundlage

Straßenverkehrs-Ordnung

Bayerisches Straßen- und Wegegesetz

^
Zugehörigkeit zu