Bundesweiter Parkausweis für Behinderte (orange); Beantragung
Beeinträchtigte mit einem bestimmten Grad der Behinderung können einen bundesweiten Parkausweis (orange) beantragen.
Beeinträchtigte mit einem bestimmten Grad der Behinderung können einen orangenen Parkausweis beantragen, mit welchem deutschlandweit verschiedene Parkerleichterungen verbunden sind. Der Parkausweis gilt allerdings nicht auf Schwerbehindertenparkplätzen.
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Sachbearbeitung Mobilität - Straßenverkehrsrecht / stellvertretende Leitung Abteilung 1.3 - Mobilität
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Sachbearbeitung Mobilität - Straßenverkehrsrecht
örtliche Straßenverkehrsbehörde
Formular & Online-Prozess
Art der Behinderung:
- Personen mit Morbus Crohn oder Colitis Ulcerosa mit einem GdB von mindestens 60
- Personen mit Doppelstoma (künstlicher Darmausgang und künstliche Harnableitung nach außen) mit einem GdB von mindestens 70
Weitere Voraussetzungen:
- Sie sind mit Hauptwohnsitz in Unterhaching gemeldet
- Antrag
- Personalausweis oder Reisepass (bei Beantragung per Post in Kopie)
- Schwerbehindertenausweis (Kopie von Vorder- und Rückseite) und ärztliches Attest
- Bei Vertretungen: schriftliche Vollmacht sowie der Ausweis des Bevollmächtigten und Ausweis des Vollmachtgebers im Original
- Bescheinigung des ZBFS, dass bei Ihnen die gesundheitlichen Einschränkungen vorliegen.
Der Parkausweis gilt maximal 5 Jahre. Danach muss dieser neu beantragt werden.
- § 12 Abs. 3 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Halten und Parken
- § 46 Abs. 1 Nr. 11 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis
- § 49 Abs. 1 Nr. 12 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Ordnungswidrigkeiten
- § 24 Straßenverkehrsgesetz (StVG) Verkehrsordnungswidrigkeit
- Art. 25 Nr. 1 Gesetz über die Aufgaben und Befugnisse der Bayerischen Staatlichen Polizei (Polizeiaufgabengesetz - PAG) Sicherstellung
Vertiefende Informationen
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