Europawahl 2024

Wahltag: 09.06.2024

Aktuelles

  • Wahlscheinanträge werden bis zum 07.06.2024, 18:00 Uhr, bei plötzlicher Erkrankung (Vorlage eines Nachweises , z.B. Attest nötig) bis zum Wahltag, 15:00 Uhr entgegengenommen
  • Das Wahlalter wurde bei dieser Wahl auf 16 Jahre herabgesetzt
  • Die Eintragung von Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern in das Unterhachinger Wählerverzeichnis war bis zum 19. Mai 2024 möglich. Nicht eingetragene Unionsbürgerinnen, - bürger können in ihrem Herkunftsstaat wählen.
  • Auslandsdeutsche konnten sich bis zum 19. Mai 2024 in das Unterhachinger Wählerverzeichnis eintragen lassen. Die Frist kann nicht verlängert werden!

Bekanntmachungen

Reihenfolge der Parteien auf Stimmzetteln

Informationsschreiben für Unionsbürger/innen

Informationen der Bundeswahlleiterin

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsangehörigen sowie Unionsbürger/innen aus anderen EU-Mitgliedstaaten, die am Wahltag (09.06.2024)

  • mindestens 16 Jahre alt sind,
  • seit mindestens drei Monaten in Deutschland oder in einem der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
  • und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wenn diese Voraussetzungen erfüllt werden und Sie in Unterhaching am Stichtag (28. April 2024) mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, werden Sie automatisch für die Europawahl in das Unterhachinger Wählerverzeichnis eingetragen.

Wichtig: Wahlberechtigte Personen aus anderen EU-Ländern (Unionsbürger/innen), die in Unterhaching wählen möchten und zur Europawahl 2019 noch nicht im Wählerverzeichnis eingetragen waren, müssen einen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis stellen!

Wahlbenachrichtigung

Alle Personen, die im Wählerverzeichnis stehen, bekommen automatisch eine Wahlbenachrichtigung an die Adresse ihres Hauptwohnsitzes.

Sie haben keine Wahlbenachrichtigung bekommen?

Wenn Sie wahlberechtigt sind, aber bis 19. Mai 2024 noch keine Wahlbenachrichtigung bekommen haben, fragen Sie bitte beim Wahlamt nach. Falls Sie kurz vor der Wahl umgezogen sind, eingebürgert wurden oder falls Sie keinen festen Wohnsitz haben und sich nicht sicher sind, ob Sie wahlberechtigt sind, finden Sie weitere Informationen hier .

Sie finden am Wahltag Ihre Wahlbenachrichtigung nicht oder haben sie verloren?

Sie können trotzdem wählen gehen. Es reicht, wenn Sie einen gültigen Personalausweis, Identitätsausweis oder Reisepass in Ihren Wahlraum mitbringen.

Unionsbürger & Unionsbürgerinnen

Information on voting in Germany in all official EU languages: here

Staatsangehörige aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union nennt man auch Unionsbürger/innen.

Unionsbürger/innen werden von der Bundeswahlleiterin im Internet informiert. Diese stellt den Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis zum Herunterladen bereit.

In Deutschland lebende Unionsbürger/innen aus anderen EU-Mitgliedstaaten müssen sich entscheiden, ob sie entweder an ihrem Wohnsitz in Deutschland oder in ihrem Herkunftsland wählen möchten.

Wahlberechtigte Unionsbürger/innen, die in Unterhaching wählen möchten und zur Europawahl 2019 bereits im Wählerverzeichnis eingetragen waren, müssen nichts machen. Sie stehen automatisch wieder im Wählerverzeichnis, wenn sie seit der Europawahl 2019 nicht im Ausland gelebt haben und zum Stichtag 28. April 2024 in Unterhaching mit Hauptwohnsitz gemeldet sind.
Gehören Sie zu diesen Personen, erhalten Sie automatisch eine Wahlbenachrichtigung - wenn nicht, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt.

Wahlberechtigte Unionsbürger/innen, die zur Europawahl 2019 noch nicht im Unterhachinger Wählerverzeichnis eingetragen waren, müssen einmalig einen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis stellen. Dieser muss bis zum 19. Mai 2024 beim Wahlamt eingehen.

Schicken Sie den Antrag an:
Gemeinde Unterhaching

Wahlamt

Rathausplatz 7

82008 Unterhaching

Deutsche im Ausland

Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, werden als Auslandsdeutsche bezeichnet.

Die Bundeswahlleiterin informiert Deutsche im Ausland im Internet und stellt den Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis zum Herunterladen bereit.

Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis in einer Gemeinde eingetragen ist.

Sie werden nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis in einem europäischen Mitgliedstaat oder in ihrer ehemaligen Heimatgemeinde eingetragen.

Auslandsdeutsche können an Europawahlen teilnehmen

  • in dem Mitgliedstaat, in dem sie leben. Dafür müssen sie sich dort an die zuständige Stelle wenden.
  • in der Gemeinde in Deutschland, in der sie zuletzt mit Hauptwohnsitz gemeldet waren. Bei dieser Gemeinde müssen sie einen förmlichen Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis stellen.

Der Antrag muss immer wieder neu zur jeweils aktuellen Wahl gestellt werden.

Der Antrag muss bis zum 19. Mai 2024 eingehen. Wichtig: Die Frist kann nicht verlängert werden!

Schicken Sie den Antrag an:
Gemeinde Unterhaching

Wahlamt

Rathausplatz 7

82008 Unterhaching

Der Antrag dient zur Aufnahme in das Wählerverzeichnis und ist gleichzeitig ein Antrag auf Briefwahlunterlagen. Ist der Antrag gültig, werden der Person direkt die Briefwahlunterlagen zugeschickt.

Gerne für Sie da

Herr Amesreiter

Sachbearbeitung Einwohnermeldeamt

Frau Dögl

Sachbearbeitung Einwohnermeldeamt / stellvertretende Sachbearbeitung Gewerbe und Veranstaltungen