Die Teilnahme an der Wertstofftrennung ist für alle Bürger seit 1990 Pflicht (§11 der Abfallsatzung). Tonnen, die mit der Trennungspflicht unterliegenden Wertstoffen gefüllt sind, werden von der Gemeinde bzw. dem von Ihr beauftragten Abfuhrunternehmen nicht mehr geleert.Dies gilt insbesondere für Glas, Papier einschließlich Kartonagen, organische Gartenabfälle, weißes, nicht verunreinigtes Styropor, Metallabfälle und Elektronikschrott, die ab sofort nichts mehr in der Restmülltonne zu suchen haben.weitere Infos siehe https://www.unterhaching.de/unterhaching/web.nsf/id/pa_de_abfall-_und_wertstoffentsorgung.html
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Frau Jennifer Elwin
Abteilung 3.2 Klimaschutz und Verkehr
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