Die An-, Um- und Abmeldung ist kostenfrei. Formulare für die An-/Abmeldung finden sie hier (Link zum Formularserver des Landratsamtes)Bitte bringen Sie zu oben genannten Meldevorgängen, Ihre Wohnungsgeberbescheinigung, Ihren Personalausweis, Reisepass und wenn vorhanden den Kinderreispass mit.In diese Dokumente wird die neue Anschrift, bzw. der neue Wohnort eingetragen.Meldepflicht:Bisher bestand die Pflicht, sich innerhalb einer Woche ab dem Bezug einer Wohnung im Bürgerbüro anzumelden. Ab dem 01.11.2015 beträgt die Meldepflicht bei Bezug einer Wohnung zwei Wochen. Eine Anmeldung im Voraus ist auch weiterhin gesetzlich nicht vorgesehen.Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands besteht lediglich eine Anmeldepflicht.Eine Pflicht zur Abmeldung besteht nur bei einem Wegzug ins Ausland oder Abmeldung eines weiteren Wohnsitzes (Nebenwohnsitz). Auch hier beträgt die neue Meldefrist zwei Wochen.Neu geregelt wurde, dass nun eine vorzeitige Abmeldung, frühestens eine Woche vor dem Wegzug in das Ausland, möglich ist. Bei einer Abmeldung in das Ausland ist vom Betroffenen künftig auch die Adresse im Ausland anzugeben.Wohnungsgeberbestätigung:Ab dem 01.11.2015 hat der Meldepflichtige bei der An-, Um- und Abmeldung eine schriftliche Bestätigung vorzulegen, in der der Wohnungsgeber den Ein- oder Auszug bestätigt.Wohnungsgeber ist, wer einem anderen eine Wohnung tatsächlich zur Benutzung überlässt, unabhängig davon, ob dem ein wirksames Rechtsverhältnis zugrunde liegt.Wohnungsgeber ist der Eigentümer oder Nießbraucher als Vermieter der Wohnung oder die vom Eigentümer zur Vermietung der Wohnung beauftragte Person oder Stelle.Bei Bezug einer Wohnung durch den Eigentümer erfolgt die Bestätigung des Wohnungsgebers als Eigenerklärung der meldepflichtigen Person.Das amtliche Formular für die Bestätigung des Wohnungsgebers kann am Ende dieser Seite als PDF-Datei heruntergeladen und online ausfüllt werden, weiter liegt das Formular im Rathaus Unterhaching zur Abholung bereit.Die Zusendung des Formulars ist auch per EMail an ordnungsamt@unterhaching.de möglich.Kurzaufenthalt in einer Wohnung bis zu 3 Monaten:Wer nicht für eine Wohnung im Inland gemeldet ist, kann bis zu 3 Monaten in einer Wohnung leben, ohne sich für diese anzumelden (Besuche aus dem Ausland)Besucherregelung:Wer im Inland für eine Wohnung gemeldet ist, kann bis zu 6 Monate in einer weiteren Wohnung im Inland wohnen, ohne dort gemeldet zu sein.Stand: 05.11.2015
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Abteilung 1.1Sicherheit und OrdnungEinwohnermeldeamt
Rathaus EG, Zimmer:015/A und 015/B,017/A und 017/B,019 Referat 1 - Bürgerservice Rathausplatz 7 82008 Unterhaching
Erreichbarkeit des Einwohnermelde- und Passamtes:Durch den derzeit hohen Andrang für Terminvereinbarungen und Bearbeitung der Anträge, kommt es aktuell zu einer reduzierten telefonischen Erreichbarkeit der jeweiligen Sachbearbeiter im Einwohnermelde- und Passamt. Es wird daher empfohlen, Terminanfragen per E-Mail an ewo@unterhaching.de zu senden. Bitte geben Sie in dieser E-Mail Ihre Rufnummer mit an, damit wir Sie zur Terminvereinbarung zurückrufen können.Vielen Dank für Ihr Verständnis und bleiben Sie gesund.Ihre Ansprechpartner:Frau Angelika Gries,Tel. +49 89 66 551 - 382Frau Heidi Jakob,Tel. +49 89 66 551 - 362Herr Waldemar Jarczok,Tel. +49 89 66 551 - 381Frau Eva Manzinger,Tel. +49 89 66 551 - 320Frau Monika Schnellbügel Tel. +49 89 66 551-382Frau Sabrina Strobl,Tel. +49 89 66 551 - 361
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Montag:14:00 - 18:00 UhrDienstag, Mittwoch undDonnerstag:08:00 - 12:00 UhrFreitag: 07:00 - 12:00 Uhr
Termine auch außerhalb der Servicezeiten nach Vereinbarung.
Die Rathausinformation am Haupteingang sowie die Pass- und Ausweisausgabe sind wie folgt besetzt:Montag: 09:00 - 12:30 Uhr sowie13:30 - 18:00 UhrDienstag, Mittwoch und Donnerstag: 08:00 - 12:30 Uhr sowie13:30 - 16:00 UhrFreitag: 7:00 Uhr - 12:00 Uhr
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