Wir weisen darauf hin, dass Zuschussanträge termingebunden sind und ergänzende Unterlagen, z.B. Teilnehmerverzeichnisse, Adresslisten und ein jährlich zu aktualisierendes Datenblatt, unverzichtbar sind.
Bitte sorgen Sie dafür, dass entsprechende Anträge rechtzeitig und vollständig vorgelegt werden. Personenbezogene Zuschussanträge sind bis zum 01. Mai für das laufende Jahr, Anträge auf Investitionszuschüsse sind bis zum 01. September für das Folgejahr bei der Gemeinde einzureichen.