Leitfaden Photovoltaikanlagen Dachflächen

1. Grundlagen prüfen

a) Dachausrichtung: PV-Module sind in den letzten Jahren so effizient geworden, dass eine PV-Anlage bei fast jeder Dachausrichtung und -neigung wirtschaftlich betrieben werden kann. Das gilt für Süd, West, Ost und teilweise auch für nördliche Ausrichtung.

b) Dachzustand: PV-Anlagen haben mittlerweile eine Lebensdauer von 25 Jahren und mehr. Deshalb sollte der Zustand des Daches entsprechend gut sein oder über eine (energetische) Dachsanierung vorab nachgedacht werden.

c) Verschattung: Verschattung durch Bäume oder andere Objekte kann ein Problem sein. Die PV-Anlage sollte mindestens die Hälfte des Tages unverschattet sein. Allgemeine Aussagen sind hier aber kaum sinnvoll, es kommt auf die individuelle Situation an.

d) Abstandsregeln: Sind im Bebauungsplan keine zursätzlichen Vorgaben zur Installation von Photovoltaikanlagen festgesetzt, gilt in Unterhaching ausschließlich Artikel 30 (5) der Bayersiche Bauordnung. Demnach muss eine PV-Anlage einen Abstand von 1,25m von Brandschutzwänden haben oder 0,5m wenn sie aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen. Brandschutzwände wiederum sind Vorschrift bei real-geteilten Reihenhäusern.

2. Informationen sammeln & Wirtschaftlichkeit berechnen

Ein erstes Gefühl für die Eignung der eigenen Dachfläche bietet das Solarpotentialkataster des Landkreis Münchens. Wenn Sie weiter in die Planung einsteigen wollen, können Sie sich zum Beispiel von der unabhängigen Energieagentur Ebersberg-München beraten lassen.

Eine Photovoltaikanlage lohnt sich in jeder Hinsicht: Sie hilft im Kampf gegen den Klimawandel, Ihrer persönlicher Unabhängigkeit und natürlich Ihrem Geldbeutel. Aufgrund der durch den Eigenverbrauch erzielten Einsparung sowie der gesetzlich garantierten Einspeisevergütung hat sich die Anlage in der Regel nach ca. 10 – 12 Jahren amortisiert. Sie können die Anlage auch selbst einmal durchkalkulieren. Es gibt unzählige Rechner im Internet, die die Wirtschaftlichkeit einer Photovoltaikanlage berechnen und eine Abschätzung geben, nach wie vielen Jahren man schwarze Zahlen schreibt. Nutzen Sie beispielsweise den Rechner https://detailskronos.solare-stadt.de/p/6548624/B5Q67PAD/ oder den Rechner der Stiftung Finanztest.

3. Angebote einholen

Nachdem man sich mit den technischen Voraussetzungen und einer ersten Wirtschaftlichkeitsanalyse beschäftigt hat, sollte man sich nun von Fachbetrieben beraten lassen und 2-4 Angebote einholen, auch abhängig davon, ob Sie schon eine unabhängige Beratung in Anspruch genommen haben.

Es macht meistens Sinn die ganze geeignete Dachfläche mit Modulen zu belegen, solange man unter 30 kWp bleibt, denn die einzelnen Module kosten nur noch 200-300 Euro und damit kann man auch in Zukunft ein Elektroauto oder eine Wärmepumpe mit dem eigenen Sonnenstrom betreiben.

Eine gute Firma, wird Ihr Haus besichtigen, Sie bei Fördermitteln, der Statik und der Elektrik beraten und vorab die Erträge und die Wirtschaftlichkeit der Anlage berechnen. Diese Berechnungen können Sie dann mit den Ergebnissen der Rechner aus Schritt 3 vergleichen.

4. Finanzierung & Förderung

Die Gemeinde Unterhaching unterstützt die Installation von Photovoltaikanlagen und Batteriespeichern mit einer Förderung von 10 bzw. 20 Prozent der Investitionskosten. Alle Informationen finden Sie hier. Ganz wichtig ist, dass die Förderung immer vor Auftragsvergabe beantragt wird.

Auf Bundesebene vergibt die KfW-Bank günstige Förderkredite. Alle Informationen dazu finden Sie auf der Website der KfW.

5. Auftragsvergabe & Installation

Bei der Auftragsvergabe sollte man auf die Zahlungsmodalitäten und einen verbindlichen Termin achten. Vorauszahlungen wie in der PV-Anfangsphase üblich sind heute nicht mehr notwendig, wohl aber Teilzahlungen nach erfolgten Teilleistungen.

Unmittelbar vor der Installation sollten Sie noch mal mit dem Handwerker abklären, welche Vorbereitungen zu treffen sind, z.B. welche Bereiche des Hauses zugänglich sein müssen, damit keine Verzögerungen oder andere Probleme auftreten.

6. Anmeldung Netzbetreiber und Bundesnetzagentur

a) Netzbetreiber: Alle PV-Anlagen müssen bei Ihrem Netzbetreiber angemeldet und von diesem bestätigt werden. Diese Anmeldung übernimmt in der Regel der Fachbetrieb.

b) Bundesnetagentur: 2-3 Wochen vor der Inbetriebnahme, aber spätestens am Datum der Inbetriebnahme muss die PV-Anlage (und falls vorhanden der Batteriespeicher) bei der Bundesnetzagentur im Marktstammdatenregister (MaStR) eingetragen werden. Da man immer wieder auf seine Daten zugreifen kann, muss man sich im ersten Schritt registrieren. Die Webseite ist aus unserer Sicht recht gut gelungen und führt mit vielen Hilfen und Beschreibungen durch den Anmeldungsprozess.

7. Finanzamt & Steuern

Als Käufer und Betreiber einer Photovoltaik-Anlage müssen Sie sich wenigstens einmal mit dem Thema Steuern beschäftigen. Für die PV-Anlage relevant sind sowohl Umsatzsteuer als auch Einkommenssteuer. Es gibt verschiedene Varianten damit umzugehen. Die zwei häufigsten Varianten sind:

  • Betreiber, die steuerlich das Maximum rausholen wollen,
  • Betreiber, die mit dem Finanzamt so wenig Aufwand wie möglich haben wollen.

Für diese beide Fälle haben hat die Initiative Klimaneutral 2035 Neubiberg die Vor- und Nachteile zusammengefasst und Ausfüllhilfen erstellt.

8. Versicherung

Grundsätzlich sollte mit der Wohngebäudeversicherung geklärt werden, ob eine weitere Versicherung notwendig ist oder ob die Photovoltaik-Anlage schon durch die bestehende Versicherung gedeckt ist, wenn sie nachträglich auf dem Dach installiert wird. Aufgrund der Gefahrenerhöhung wird, je nach Versicherer, ein entsprechender Beitragszuschlag für die Gebäudeversicherung fällig. Viele Versicherer bieten darüber hinaus eine spezielle Solar- oder Photovoltaikversicherung an. Sie greift bei Ausfall der Anlage, bei Schäden durch Sturm, Brand, Hagel, Blitzschlag etc.

9. Zählerwechsel und Inbetriebnahme

Für den Termin der Inbetriebsetzung stimmt sich der Fachbetrieb mit dem Netzbetreiber ab. Falls nötig wird bei diesem Termin der Zähler ausgetauscht und ab dann produzieren Sie ihren eigenen Strom.

Quelle: Angepasst nach dem Leitfaden Klimaneutral 35 - Initiative für Neubiberg