Überblick über die wichtigsten Fragen:
Wenn Sie Tonnen anmelden, abmelden oder den Bestand verändern wollen benötigen wir das vollständig ausgefüllte Tonnenformular:
Bitte an die dort angegebenen Kontaktdaten per Mail, Fax oder auf dem Postweg an die Gemeinde zurückschicken.
Es dürfen nur Grundstückseigentümer:innen oder Bevollmächtigte Tonnenmeldungen vornehmen.
Tonnen können grundsätzlich zu jedem Tag an-, ab- oder umgemeldet werden, es wird jedoch immer der volle Monat in Rechnung gestellt.
Bitte beachten Sie, dass ausreichend Bearbeitungszeit eingeplant wird und dass auch die Tonnen unterschiedliche Lieferzeiten haben.
Mit den Abfallgebühren werden das Einsammeln, Transport und Verwertung von Restmüll, Biomüll, Altpapier und Problemabfällen finanziert. Zusätzlich decken sie die Kosten für den Unterhalt und Reinigung der Wertstoffsammelstellen sowie für den Betrieb und das Personal des Wertstoffhofs inklusive dem Transport und Verwertung der dort angelieferten Abfall- und Wertstofffraktionen.
Restmülltonne (graue/schwarze Tonne)
In die Restmülltonne gehören nur Abfälle, die nicht mehr recycelt werden können. Je weniger Restmüll anfällt, desto kleiner kann die Restmülltonne ausfallen und desto weniger Gebühren fallen an.
Die aktuellen Preise finden Sie in der Abfallgebührensatzung: hier downloaden
Es stehen folgende Tonnengrößen und -leerungen zur Verfügung:
80 Liter (Leerung 14-täglich)
120 Liter (Leerung 14-täglich)
240 Liter (Leerung 14-täglich)
1.100 Liter (Leerung 14-täglich)
1.100 Liter (Leerung wöchentlich)
Biomülltonne (braune Tonne): gebührenfrei
- Zu jeder gebührenpflichtigen Restmülltonne kann die gleiche Anzahl und Größe an gebührenfreien Biotonnen aufgestellt werden.
- Gemäß § 11 Abs. 1 KrWG gibt es die Pflicht, Bioabfälle von den übrigen Haushaltsabfällen getrennt zu sammeln.
- Gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 KrWG sind Abfallbesitzer jedoch nicht verpflichtet, Bioabfälle getrennt in einer Biotonne zu sammeln, wenn sie diese auf ihrem Grundstück selbst kompostieren (Eigenkompostierung) und den Kompost dort wieder nutzen.
- Da bei Eigenkompostierung jedoch nicht alle Essensreste entsorgt werden können, empfehlen wir jedem Unterhachinger die Nutzung einer Biotonne.
In die Biotonne gehören Küchen- und Speiseabfälle von Privatpersonen. Auch gekochte Reste und/oder rohes Fleisch und Fisch. Gartenabfälle/Grüngut können in kleinen Mengen in der Biotonne entsorgt werden. Große Mengen bitte zum Wertstoffhof.
80 Liter (Leerung wöchentlich): kostenlos
120 Liter (Leerung wöchentlich): kostenlos
240 Liter (Leerung wöchentlich): kostenlos
Weitere Informationen zum Thema Bioabfall finden Sie hier.
Papiertonne (blaue Tonne): gebührenfrei
In die gebührenfreie Papiertonne gehört sauberes Papier und Pappe. Bitte nur gefaltet bzw. zerkleinert entsorgen.
240 Liter (Leerung 3-wöchentlich): kostenlos
1.100 Liter (Leerung wöchentlich): kostenlos
Gelbe Tonne: gebührenfrei (finanziert durch die dualen Systeme)
In der gelben Tonne können Leichtverpackungen (LVP) aus Kunststoff, Aluminium, Weißblech und Verbundmaterialien (zum Beispiel Tetrapak) entsorgt werden.
1.100 Liter (Leerung 14-täglich): kostenlos
Diese Tonne steht leider nur Mehrfamilienhäusern, Firmen, Gewerbebetrieben, Kindergärten, Schulen und ähnlichen Einrichtungen zur Verfügung. Alle anderen Bürger und Bürgerinnen verwenden bitte die Tonnen am Wertstoffhof oder an den Wertstoffsammelstellen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite "Mülltrennung wirkt", eine Initiative der Dualen Systeme: www.muelltrennung-wirkt.de/de/
Altglascontainer: gebührenfrei (finanziert durch die dualen Systeme)
Altglastonnen für braunes, grünes und weißes Einweg-Verpackungsglas, je als 240 Liter Tonne für jede Farbe.
Andersfarbiges Glas gehört in den Grünglasbehälter.
240 Liter (Leerung 14-täglich): kostenlos
Diese Tonne steht leider nur Mehrfamilienhäusern, Firmen, Gewerbebetrieben, Kindergärten, Schulen und ähnlichen Einrichtungen zur Verfügung. Alle anderen Bürger und Bürgerinnen verwenden bitte die Tonnen am Wertstoffhof oder an den Wertstoffsammelstellen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite "Mülltrennung wirkt", eine Initiative der Dualen Systeme: www.muelltrennung-wirkt.de/de/
Müllsäcke für zusätzlichen Restmüll:
Wenn Ihre Restmülltonnenkapazität vorübergehend nicht ausreicht, können Sie zusätzliche Müllsäcke erwerben. Ein 70-Liter-Müllsack kostet 5 Euro inklusive Abfuhr und Entsorgung. (Stand: 01/2023; Änderungen und Irrtümer vorbehalten).
Windelsäcke:
Fallen bei Ihnen Baby-, Kinder-, Erwachsenenwindeln oder Einlagen an, können Sie spezielle durchsichtige Windelsäcke erwerben. Ein 70-Liter-Windelsack kostet 1 Euro inklusive Abfuhr und Entsorgung. (Stand: 01/2023; Änderungen und Irrtümer vorbehalten).
Kaufmöglichkeiten:
Die Restmüll- und Windelsäcke können hier erworben werden:
- an der Kasse (Erdgeschoss Zimmer 012) des Rathauses zu den normalen Öffnungszeiten
- im Büro der Firma SCHALLMOSER-Entsorgung GmbH & Co. KG, Biberger Straße 89, 82008 Unterhaching (Mo-Fr von 7 bis 16 Uhr)
Entsorgungsmöglichkeit der vollen Säcke:
Wichtig: Dies gilt nur für die gemeindlichen Säcke, die vorher bei der Gemeinde oder der Firma Schallmoser gekauft wurden. Es besteht keine Abgabemöglichkeit von anderen Säcken!
- Abgabemöglichkeit am Wertstoffhof
Neu: ab 01.06.2023! Die vollen Windel- und/oder Restmüllsäcke können jetzt auch direkt am Wertstoffhof abgegeben werden. - Abholung bei Ihnen zuhause
Die vollen Windel- und/oder Restmüllsäcke können am Leerungstag der Restmülltonne sichtbar neben die Tonne gestellt werden. Das beauftragte Entsorgungsunternehmen sammelt sie dann bei der Leerung der Tonne ein. Es gelten entsprechend die Abholbestimmungen der Restmülltonne.
- Die 1.100 Liter Restmülltonne ist bereits voll und der Termin für die nächste Leerung ist noch zu lange hin?
Für diese Tonnen können kostenpflichtige Sonderleerungen beauftragt werden. Hierfür müssen Sie entweder bei der Gemeindekasse oder bei der Firma Schallmoser zu den jeweilige Öffnungszeiten Sonderleerungsbanderolen erwerben und mit der Firma Schallmoser einen Leerungstermin ausmachen.
Die Kosten hierfür betragen bis 31.12.2022 66,42 Euro, ab 01.01.2023 85,00 Euro; in diesem Betrag ist das Entgelt für die Abfuhr und die Entsorgung des Mülls sowie die zusätzlichen Handlingskosten der Verwaltung und des Entsorgers enthalten. (Änderungen und Irrtümer vorenthalten. Es gelten die Preise aus der jeweils gültigen Abfallgebührensatzung) - Leider ist dies nur für die Großraumtonnen möglich. Für die kleinen Tonnen gibt es die Restmüllsäcke.
- Die 1.100 Liter Gelbe Tonne ist bereits voll und der Termin für die nächste Leerung ist noch zu lange hin?
Für diese Tonnen können Sie versuchen bei dem von den Dualen Systemen beauftragten Entsorgungsunternehmen eine kostenpflichtige Zusatzleerung zu beauftragen.
Hier finden Sie die Termine wann Ihre Tonne geleert wird:
- online auf unserer Webseite: Entsorgungskalender
- in unserer Entsorgungs-App
- in unserem gedruckten Entsorgungskalender, erhältlich im Rathaus (keine Termine für Großraumtonnen) oder am Wertstoffhof.
Restmüll- und Biotonnen, gelbe Tonne und Glas:
Diese Tonnen werden im Vollservice abgeholt. D.h. die Entsorger holen Ihre Tonnen aus Tonnenhäusern bis max. 10 Meter Entfernung vom Straßenrand und stellen sie wieder zurück.
Papiertonnen:
Die kleine 240-Liter Papiertonne wird im Teilservice geleert:
- grundsätzlich müssen die Tonnen sichtbar am Grundstücksrand direkt an der für die Abfuhrfahrzeuge befahrbare öffentliche Verkehrsfläche aufgestellt sein (=Grenze zum Gehweg/Straße)
- Die Behältnisse sind so aufzustellen, dass Fahrzeuge und Fußgänger nicht behindert oder gefährdet werden.
- Tonnen in Tonnenhäusern, die nicht weiter als ca. 30 cm vom Gehweg entfernt sind werden aus den Tonnenhäusern geleert: bitte außen an das Tonnenhaus einen Aufkleber mit dem Schriftzug „Papier“ oder einen blauen runden Aufkleber anbringen. Andernfalls kann die Leerung nicht gewährleistet werden
- Tonnen in Tonnenhäusern, die weiter als ca. 30 cm vom Gehweg entfernt sind, sowie Tonnen aus (Vor-)Gärten werden nicht geleert und müssen entsprechend Punkt 1 und 2 von Ihnen bereitgestellt werden.
Die große 1.100 Liter Papiertonne wird weiterhin im Vollservice geleert. D.h. die Entsorger holen Ihre Tonnen aus Tonnenhäusern bis max. 10 Meter Entfernung vom Straßenrand und stellen sie wieder zurück.
Leerungszeiten:
Grundsätzlich müssen alle Tonnen am Leerungstag von 06:00 bis 20:00 Uhr zugänglich sein. Bitte beachten Sie, dass die Tonnen nicht immer zur selben Zeit abgeholt werden.
Wichtig:
- Bei Neubauten müssen die Tonnenhäuser direkt an den Grundstücksrand gebaut werden. Siehe die Planungshilfe am Ende dieser Webseite.
- Bitte bringen Sie an Ihre Tonnenhäuser Markierungen an, welche Abfallart sich in welchem Tonnenhaus befindet. Dies erleichtert den Entsorgern die Arbeit und spart Zeit. Die Markierung kann durch entsprechende Aufkleber (im Handel verfügbar) oder auch durch selbst geschriebene Aufkleber erfolgen.
- bei Tonnenhäusern, die nicht eindeutig einer Hausnummer zuzuordnen sind, bringen Sie bitte eine Hausnummer an.
- es kommt immer wieder zu Verwechslungen bei Abfalltonnen. Wenn möglich markieren Sie auch die Tonnen
Abfalltonnen werden bei der Benutzung schmutzig. Dies ist leider unvermeidbar. Doch irgendwann muss die Tonne gereinigt werden. Dafür gibt es zwei Möglichkeiten:
1. Tonnenreinigungsservice
Von der Gemeinde Unterhaching gibt es keinen Tonnenreinigungsservice.
Es gibt jedoch eine Vielzahl an privaten Firmen, die sich auf die Reinigung der verschiedenen Tonnen spezialisiert haben. Diese kommen meist mit speziellen Reinigungsfahrzeugen und reinigen die Tonnen bei Ihnen vor Ort.
Nachfolgend eine Liste von verschiedenen Unternehmen:
- Dienstleistungen Langer, Rosenheimer Str. 37, 85617 Aßling
Webseite: dl-langer.de/
Telefon: 08092 247023-0
Email: info(at)dl-langer.de -
STORCH MÜLLBEHÄLTER-REINIGUNGS-SERVICE GMBH, Am Wasen 25, 83026 Rosenheim
Webseite: www.mrs-storch.de/contact/
Telefon: 080 31 655 11
Email: info(at)mrs-storch.de
Wir übernehmen keine Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen.
Sollte Ihnen ein Fehler auffallen oder Sie sind Anbieter eines solchen Services, nehmen Sie bitte mit den unten angegebenen Ansprechpartner:innen Kontakt auf. Dann aktualisieren wir gerne diese Informationen.
2. Selbstreinigung
Waschwasser welches beim Reinigen der Abfalltonnen anfällt muss wie Abwasser behandelt werden. Das Abwasser muss demnach über einen Abwasserkanal entsorgt werden, der zum jeweiligen Eigentum gehört und nicht einfach in einen öffentlichen Ablauf eingeleitet werden (Wasserhaushaltsgesetz sowie Bayerisches Wassergesetz). Bitte erkundigen Sie sich ggf. beim Abwasserzweckverband
Grundsätzlich dürfen nur Grundstückseigentümer:innen oder Bevollmächtigte Tonnenmeldungen vornehmen. In Ausnahmefällen kann die Gemeinde einwilligen, dass Mieter:innen die Tonnen selbst anmelden. Hierfür wird jedoch eine Mietervereinbarung benötigt.
Auf Grund der häufig auftretenden Mieterwechsel und dem damit einhergehenden Unklarheiten über vorhandene Tonnengrößen, Tonnenbestand sowie Eigentum der Tonnen seitens der Eigentümer:innen bitten wir Sie dies nur in Ausnahmefällen zu beantragen.
Folgende Regeln gelten bei der Mietervereinbarung dabei:
- Der Mieter:in erteilt der Gemeindekasse ein SEPA-Lastschriftmandat.
- Der Bescheid wird nur dem Mieter:in zugestellt.
- Tonnenummeldungen und Tonnenneuanmeldungen können die Mieter:innen vornehmen
- Abmeldung der Abfallentsorgung bleibt dem Eigentümer:in vorbehalten; sobald der Mieter:in sein SEPA-Lastschriftmandat zurückzieht werden die Gebühren automatisch wieder dem Eigentümer:in berechnet.
- Falls die Tonnenleerungen eingestellt werden sollen (z.B. Leerstand) muss die Abmeldung zwingend durch den Eigentümer:in erfolgen. Abmeldungen der Mieter:innen werden ignoriert.
- Mieterwechseln, Änderungen der Bankverbindung u.ä. sind sofort an die Gemeinde zu melden.
- Nach einmaliger erfolgloser Abbuchung beim Mieter:in (Rücklastschrift) wird sich die Gemeindekasse wieder an den Eigentümer:in als Zahlungspflichtigen wenden, d.h. bei Nichteinlösung der Lastschrift wird das Mahnverfahren gegen den Eigentümer:in eingeleitet. Gleichzeitig erlischt die Bereitschaft der Gemeinde Unterhaching zur Abbuchung beim Mieter:in.
- Die Gemeinde kann auf Antrag für benachbarte Grundstücke oder für mehrere Haushalte auf einem Grundstück die gemeinsame Nutzung einer Restmülltonne gestatten.
- Bitte beachten Sie jedoch, dass bei den Restmülltonnen die Mindestmenge nach der jeweils gültigen Abfallwirtschaftssatzung eingehalten wird.
- Zusätzlich muss sichergestellt sein, dass sämtliche anfallenden Restmüllmengen unter Berücksichtigung der Abfuhrhäufigkeit und einer angemessenen Reserve in dem gemeinsamen Restmüllbehältnis ordnungsgemäß aufgenommen werden können. Deckel müssen sich komplett schließen lassen.
Wenn Sie eine Nachbarschaftstonne anmelden möchten, benötigen wir den vollständig ausgefüllten Antrag auf eine Nachbarschaftstonne:
Die Gemeinde bietet diesen Service nicht an. Stattdessen finden mehrmals im Jahr an verschiedenen Standorten eine Wertstoff- und Grüngutsammlung statt. Die genauen Standorte und Termine finden Sie hier.
Zusätzlich bietet der Verein für berufliche Integration e.V., Zeckbetrieb RAMADAM in Unterhaching günstige Sperrmüllabholungen an: www.ramadama-entsorgung.de/entsorgung
Auch anderwerk, ein Unternehmen der AWO (Arbeiterwohlfahrt) in München holt Ihren Sperrmüll kostenpflichtig ab: www.anderwerk.de/gewerke/wohnungsaufloesung/
Und natürlich ist nicht immer alles Müll und manches zu Gut für den Container. Prüfen Sie, ob die Gegenstände nicht noch gut erhalten sind und spenden oder verkaufen die Gegenstände.
Die Gemeinde berät hier gerne.
Für das Einsammeln, Sortieren und Verwerten von gebrauchten Verkaufsverpackungen sind bundesweit die dualen Systeme zuständig und werden über Lizenzentgelte durch den Handel finanziert. Der Handel legt diese Entgelte auf die Produkte um, somit bezahlen Sie die Entsorgung der Verpackung bereits beim Kauf des Produkts (z.B. Tetrapak, Joghurtbecher, Einwegglas).
Zusammen mit den dualen Systemen hat die Gemeinde Unterhaching sich für die Sammlung mit der gelben Tonne und gegen den gelben Sack entschieden. Sie dient der umweltschonenden Sammlung von Verpackungen aus Plastik, Metall und sogenannten Verbundstoffen.
Die gelben Tonnen finden Sie am Wertstoffhof sowie an den verschiedenen, in Unterhaching verteilten Wertstoffsammelstellen. Auch Wohnanlagen sind berechtigt gelbe Tonnen bei sich aufstellen zu lassen, allerdings stehen hierfür nur die großen 1.100-Liter-Behälter zur Verfügung.
Bei Mehrfamilienhäusern, Schulen, Kindergärten und/oder Firmen besteht die Möglichkeit eigene 1.100 Liter-Tonnen über die Gemeinde zu bestellen.
Weitere Informationen zu dem Thema finden Sie hier:
Sie haben Fragen zu Abbuchungen, zum SEPA-Mandat, Kontoauszüge oder ähnliches?
Dann können Sie sich gerne direkt an die Kasse der Gemeinde wenden.
Alle Infos zum Datenschutz sowie zur Weitergabe Ihrer Daten finden Sie hier.
Leerstand, Nießbrauch und Eigentümerwechsel
Sie sind der/die Alteigentümer:in?
- Bitte melden Sie den Eigentumswechsel rechtzeitig inklusive dem Datum der Übergabe an unten stehende Ansprechpartner:innen und melden die Tonnen entsprechend ab.
- Der/die neue Eigentümer:in muss seine/ihre Tonnen neu anmelden.
- Der Restmüllbehälter ist Ihr Eigentum. Bio- und Papiertonnen sind Miettonnen und werden von den beauftragten Entsorgungsunternehmen wieder eingezogen.
Sie sind der/die neue Eigentümer:in?
- Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob die Abfallentsorgung von dem/der Voreigentümer:in abgemeldet wurde, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
- Wenn die Tonnen abgemeldet wurden, benötigen wir von Ihnen bitte ein vollständig ausgefülltes Anmeldeformular (PDF) und eine Dokumentenkopie, aus der hervorgeht, dass Sie der/die neue Eigentümer:in sind.
- Wenn das Objekt auf Grund von Renovierungen oder Abriss leer steht, benötigen wir bitte die vollständig ausgefüllte Leerstandserklärung (PDF).
Was ist mit Nießbrauch?
Wenn Sie weiterhin Nießbrauch an dem Objekt haben, müssen wir die Abfallgebühren trotzdem auf den/die neue Eigentümer:in umschreiben. Wir können aber auf schriftlichen und von beiden Seiten unterschriebenen Antrag (PDF) oder mit Nachweis des Nießbrauchs den Bescheid weiterhin zu Ihren Händen schicken und mit einem entsprechenden, neuen SEPA-Mandat die Gebühren auch weiterhin von Ihrem Konto abbuchen.
Wenn das Objekt zum Beispiel auf Grund Renovierungen, längere Zeit leer steht besteht die Möglichkeit die Abfallentsorgung zu pausieren. Hierfür müssen die Tonnen mit dem Tonnenformular (PDF) abgemeldet und ein Leerstandsformular (PDF) ausgefüllt werden.
Mülltonnenhäuser: Planungshilfen und Vorgaben
Alle Vorgaben für den ordnungsgemäßen Standplatz für Mülltonnenhäuser finden Sie in unserer Abfallwirtschaftssatzung.
Eine allgemeine Übersicht können Sie in unserem Merkplatt für Architekten entnehmen: PDF