Überblick über die wichtigsten Fragen:
Wenn Sie Tonnen anmelden, abmelden oder den Bestand verändern wollen benötigen wir das vollständig ausgefüllte Tonnenformular:
Bitte an die dort angegebenen Kontaktdaten per Mail, Fax oder auf dem Postweg an die Gemeinde zurückschicken.
Es dürfen nur Grundstückseigentümer:innen oder Bevollmächtigte Tonnenmeldungen vornehmen.
Tonnen können grundsätzlich zu jedem Tag an-, ab- oder umgemeldet werden, es wird jedoch immer der volle Monat in Rechnung gestellt.
Bitte beachten Sie, dass ausreichend Bearbeitungszeit eingeplant wird und dass auch die Tonnen unterschiedliche Lieferzeiten haben.
Mit den Abfallgebühren werden das Einsammeln, Transport und Verwertung von Restmüll, Biomüll, Altpapier und Problemabfällen finanziert. Zusätzlich decken sie die Kosten für den Unterhalt und Reinigung der Wertstoffsammelstellen sowie für den Betrieb und das Personal des Wertstoffhofs inklusive dem Transport und Verwertung der dort angelieferten Abfall- und Wertstofffraktionen.
Aktuell gültige Abfallgebühren seit 2020
Stand: 01/2022
Restmülltonne (graue/schwarze Tonne)
In die Restmülltonne gehören nur Abfälle, die nicht mehr recycelt werden können. Je weniger Restmüll anfällt, desto kleiner kann die Restmülltonne ausfallen und desto weniger Gebühren fallen an.
80 Liter (Leerung 14-täglich): 125 Euro/Jahr
120 Liter (Leerung 14-täglich): 188 Euro/Jahr
240 Liter (Leerung 14-täglich): 376 Euro/Jahr
1.100 Liter (Leerung 14-täglich): 1.727 Euro/Jahr
1.100 Liter (Leerung wöchentlich): 3.454 Euro/Jahr
Biomülltonne (braune Tonne): gebührenfrei
- Zu jeder gebührenpflichtigen Restmülltonne kann die gleiche Anzahl an gebührenfreien Biotonnen aufgestellt werden.
- Gemäß § 11 Abs. 1 KrWG gibt es die Pflicht, Bioabfälle von den übrigen Haushaltsabfällen getrennt zu sammeln.
- Gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 KrWG sind Abfallbesitzer jedoch nicht verpflichtet, Bioabfälle getrennt in einer Bio-Tonne zu sammeln, wenn sie diese auf ihrem Grundstück selbst kompostieren (Eigenkompostierung) und den Kompost dort wieder nutzen.
- Da bei Eigenkompostierung jedoch nicht alle Essensreste entsorgt werden können, empfehlen wir jedem Unterhachinger die Nutzung einer Biotonne.
In die Biotonne gehören Küchen- und Speiseabfälle. Auch gekochte Reste und/oder rohes Fleisch und Fisch. Gartenabfälle/Grüngut können in kleinen Mengen in der Biotonne entsorgt werden. Große Mengen bitte zum Wertstoffhof.
80 Liter (Leerung wöchentlich): kostenlos
120 Liter (Leerung wöchentlich): kostenlos
240 Liter (Leerung wöchentlich): kostenlos
Papiertonne (blaue Tonne): gebührenfrei
In die gebührenfreie Papiertonne gehört sauberes Papier und Pappe.
240 Liter (Leerung 14-täglich): kostenlos
1.100 Liter (Leerung wöchentlich): kostenlos
Gelbe Tonne: gebührenfrei (finanziert durch die dualen Systeme)
In der gelben Tonne können Leichtverpackungen (LVP) aus Kunststoff, Aluminium, Weißblech und Verbundmaterialien (zum Beispiel Tetrapak) entsorgt werden.
1.100 Liter (Leerung 14-täglich): kostenlos
Diese Tonne steht leider nur Mehrfamilienhäusern, Firmen, Gewerbebetrieben, Kindergärten, Schulen und ähnlichen Einrichtungen zur Verfügung. Alle anderen Bürger und Bürgerinnen verwenden bitte die Tonnen am Wertstoffhof oder an den Wertstoffsammelstellen.
Altglascontainer: gebührenfrei (finanziert durch die dualen Systeme)
Altglastonnen für braunes, grünes und weißes Einweg-Verpackungsglas, je als 240 Liter Tonne für jede Farbe.
240 Liter (Leerung 14-täglich): kostenlos
Diese Tonne steht leider nur Mehrfamilienhäusern, Firmen, Gewerbebetrieben, Kindergärten, Schulen und ähnlichen Einrichtungen zur Verfügung. Alle anderen Bürger und Bürgerinnen verwenden bitte die Tonnen am Wertstoffhof oder an den Wertstoffsammelstellen.
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Müllsäcke für zusätzlichen Restmüll
Wenn Ihre Restmülltonnenkapazität vorübergehend nicht ausreicht, können Sie zusätzliche Müllsäcke erwerben. Ein 70-Liter-Müllsack kostet 4 Euro inklusive Abfuhr und Entsorgung. (Stand: 05/2022; Änderungen und Irrtümer vorbehalten). -
Windelsäcke
Fallen bei Ihnen Baby-, Kinder-, Erwachsenenwindeln oder Einlagen an, können Sie spezielle durchsichtige Windelsäcke erwerben. Ein 70-Liter-Windelsack kostet 1 Euro inklusive Abfuhr und Entsorgung. (Stand: 05/2022; Änderungen und Irrtümer vorbehalten).
Die vollen Windel- und/oder Restmüllsäcke müssen am Leerungstag der Restmülltonne sichtbar daneben gestellt werden. Das beauftragte Entsorgungsunternehmen sammelt sie dann gemeinsam mit der Tonne ein. Es gelten entsprechend die Abholbestimmungen der Restmülltonne.
Hier finden Sie die Termine wann Ihre Tonne geleert wird:
- online auf unserer Webseite: Entsorgungskalender
- in unserer Entsorgungs-App
- in unserem gedruckten Entsorgungskalender, erhältlich im Rathaus (keine Termine für Großraumtonnen) oder am Wertstoffhof.
Sie sind der/die Alteigentümer:in?
- Bitte melden Sie den Eigentumswechsel rechtzeitig inklusive dem Datum der Übergabe an unten stehende Ansprechpartner:innen und melden die Tonnen entsprechend ab.
- Der/die neue Eigentümer:in muss seine/ihre Tonnen neu anmelden.
- Der Restmüllbehälter ist Ihr Eigentum. Bio- und Papiertonnen sind Miettonnen und werden von den beauftragten Entsorgungsunternehmen wieder eingezogen.
Sie sind der/die neue Eigentümer:in?
- Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob die Abfallentsorgung von dem/der Voreigentümer:in abgemeldet wurde, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
- Wenn die Tonnen abgemeldet wurden, benötigen wir von Ihnen bitte ein vollständig ausgefülltes Anmeldeformular und eine Dokumentenkopie, aus der hervorgeht, dass Sie der/die neue Eigentümer:in sind.
- Wenn das Objekt auf Grund von Renovierungen oder Abriss leer steht, benötigen wir bitte die vollständig ausgefüllte Leerstandserklärung.
Was ist mit Nießbrauch?
Wenn Sie weiterhin Nießbrauch an dem Objekt haben, müssen wir die Abfallgebühren trotzdem auf den/die neue Eigentümer:in umschreiben. Wir können aber auf schriftlichen und von beiden Seiten unterschriebenen Antrag den Bescheid weiterhin zu Ihren Händen schicken und mit einem entsprechenden, neuen SEPA-Mandat die Gebühren auch weiterhin von Ihrem Konto abbuchen.
Grundsätzlich dürfen nur Grundstückseigentümer:innen oder Bevollmächtigte Tonnenmeldungen vornehmen. In Ausnahmefällen kann die Gemeinde einwilligen, dass Mieter:innen die Tonnen selbst anmelden. Hierfür wird jedoch eine Mietervereinbarung benötigt.
Auf Grund der häufig auftretenden Mieterwechsel und dem damit einhergehenden Unklarheiten über vorhandene Tonnengrößen, Tonnenbestand sowie Eigentum der Tonnen seitens der Eigentümer:innen bitten wir Sie dies nur in Ausnahmefällen zu beantragen.
Folgende Regeln gelten bei der Mietervereinbarung dabei:
- Der Mieter:in erteilt der Gemeindekasse ein SEPA-Lastschriftmandat.
- Der Bescheid wird nur dem Mieter:in zugestellt.
- Tonnenummeldungen und Tonnenneuanmeldungen können die Mieter:innen vornehmen
- Abmeldung der Abfallentsorgung bleibt dem Eigentümer:in vorbehalten; sobald der Mieter:in sein SEPA-Lastschriftmandat zurückzieht werden die Gebühren automatisch wieder dem Eigentümer:in berechnet.
- Falls die Tonnenleerungen eingestellt werden sollen (z.B. Leerstand) muss die Abmeldung zwingend durch den Eigentümer:in erfolgen. Abmeldungen der Mieter:innen werden ignoriert.
- Mieterwechseln, Änderungen der Bankverbindung u.ä. sind sofort an die Gemeinde zu melden.
- Nach einmaliger erfolgloser Abbuchung beim Mieter:in (Rücklastschrift) wird sich die Gemeindekasse wieder an den Eigentümer:in als Zahlungspflichtigen wenden, d.h. bei Nichteinlösung der Lastschrift wird das Mahnverfahren gegen den Eigentümer:in eingeleitet. Gleichzeitig erlischt die Bereitschaft der Gemeinde Unterhaching zur Abbuchung beim Mieter:in.
- Die Gemeinde kann auf Antrag für benachbarte Grundstücke oder für mehrere Haushalte auf einem Grundstück die gemeinsame Nutzung einer Restmülltonne gestatten.
- Bitte beachten Sie jedoch, dass bei den Restmülltonnen die Mindestmenge nach der jeweils gültigen Abfallwirtschaftssatzung eingehalten wird.
- Zusätzlich muss sichergestellt sein, dass sämtliche anfallenden Restmüllmengen unter Berücksichtigung der Abfuhrhäufigkeit und einer angemessenen Reserve in dem gemeinsamen Restmüllbehältnis ordnungsgemäß aufgenommen werden können. Deckel müssen sich komplett schließen lassen.
Sie haben Fragen zu Abbuchungen, zum SEPA-Mandat, Kontoauszüge oder ähnliches?
Dann können Sie sich gerne direkt an die Kasse der Gemeinde wenden.
Wenn das Objekt einen Monat oder länger leer steht, besteht die Möglichkeit die Abfallentsorgung zu pausieren. Hierfür müssen die Tonnen mit dem Tonnenformular (PDF) abgemeldet und ein Leerstandsformular (PDF) ausgefüllt werden.
Für das Einsammeln, Sortieren und Verwerten von gebrauchten Verkaufsverpackungen sind bundesweit die dualen Systeme zuständig und werden über Lizenzentgelte durch den Handel finanziert. Der Handel legt diese Entgelte auf die Produkte um, somit bezahlen Sie die Entsorgung der Verpackung bereits beim Kauf des Produkts (z.B. Tetrapak, Joghurtbecher, Einwegglas).
Zusammen mit den dualen Systemen hat die Gemeinde Unterhaching sich für die Sammlung mit der gelben Tonne und gegen den gelben Sack entschieden. Sie dient der umweltschonenden Sammlung von Verpackungen aus Plastik, Metall und sogenannten Verbundstoffen.
Die gelben Tonnen finden Sie am Wertstoffhof sowie an den verschiedenen, in Unterhaching verteilten Wertstoffsammelstellen.
Bei Mehrfamilienhäusern, Schulen, Kindergärten und/oder Firmen besteht die Möglichkeit eigene 1.100 Liter-Tonnen über die Gemeinde zu bestellen.
Weitere Informationen zu dem Thema finden Sie hier:
Alle Infos zum Datenschutz sowie zur Weitergabe Ihrer Daten finden Sie hier.