04.05.2026
Warum Geschäftsleitungen jetzt handeln müssen
Die Umsetzung der NIS‑2‑Richtlinie in deutsches Recht – konkret im BSI‑Gesetz (BSIG) – verändert ab 2026 die Spielregeln für Unternehmen in Deutschland grundlegend. Besonders betroffen sind Geschäftsleitungen.
Denn laut BSI müssen diese künftig nachweislich geschult sein, um Cybersicherheitsrisiken zu erkennen, zu bewerten und strategisch zu steuern. Hierbei handelt es nicht um eine Empfehlung, sondern es ist eine gesetzliche Pflicht nach § 38 Abs. 3 BSIG.
Für Unternehmen in Unterhaching bedeutet das:
Cybersicherheit wird endgültig zur Chefsache unabhängig davon, ob ein Unternehmen reguliert ist oder freiwillig vorbereitet sein möchte.