Die Gemeinde gewährt Zuschüsse nach ihren Förderrichtlinien, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.
Zuschüsse nach diesen Richtlinien sind freiwillige Leistungen, sie werden nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltmittel gewährt.
Gefördert werden Vereine und Organisationen, die ihren Sitz im Gemeindegebiet haben und kulturelle oder soziale Belange fördern.
Ausgenommen von der Förderung sind Vereinigungen die politische, gewerbliche oder gewerbeähnliche Zielsetzungen verfolgen.