FAQ
- Berechtigte Benutzer:innen dieses Wertstoffhofes sind alle Bürger:innen der Gemeinde Unterhaching, die jeweils durch Bezahlen der gemeindlichen Abfallgebühren an die öffentliche Abfallentsorgung der Gemeinde Unterhaching angeschlossen sind und die Art und Menge haushaltsüblich sind.
- Als Nachweis muss ein Lichtbildausweis aus dem Unterhaching als Wohnort hervorgeht oder ein Lichtbildausweis mit einer aktuellen Meldebescheinigung vorgelegt werden.
- Wenn ein privater Dritter für die Entsorgung beauftragt wird, benötigt er den Originalausweis der Person, der der Abfall gehört. Ist dies nicht möglich muss eine Berechtigung bei der Gemeinde angefragt werden.
- Gewerbliche Dritte dürfen den Wertstoffhof nur benutzen, wenn ein entsprechender Nachweis vorliegt, dass Sie für eine Privatperson aus Unterhaching anliefern. Hierfür muss vorab Kontakt mit der Gemeinde aufgenommen werden, die den Vorgang prüft und gegebenenfalls eine einmalige Berechtigung ausstellt.
- Gewerbebetriebe aus Unterhaching, die jeweils durch Bezahlen der gemeindlichen Abfallgebühren an die öffentliche Abfallentsorgung der Gemeinde Unterhaching angeschlossen sind und die Art und Menge haushaltsüblich sind, dürfen den Wertstoffhof nutzen.
- Gewerbebetriebe benötigen grundsätzlich eine von der Gemeinde ausgestellte Bescheinigung. Die Gemeinde prüft ob eine Berechtigung vorliegt.
- Ein Gewerbeausweis ist nicht ausreichend!
Gewerbebetriebe dürfen keine Wertstoffe/Abfälle aus Ihrer Tätigkeit beim Kunden/in abgeben (z.B. Bauschutt, Sanitär- und Badausstattung) und auch keine gewerbespezifischen Abfälle. Ausnahme: Elektroaltgeräte.
Bei Fragen zu Gewerbeabfällen wenden Sie sich bitte an das Landratsamt München.
Hausmeister:innen und Hausmeisterdienste müssen ein Formular bei der Gemeinde anfordern und benötigen hierfür eine Bestätigung der Hausverwaltung/Eigentümer:in.
Nein, am Wertstoffhof werden keine Gebühren erhoben. Die Kosten werden über die kommunalen Abfallgebühren sowie durch den Verkauf der Wertstoffe gedeckt.
- Es dürfen nur Wertstoffe bzw. Abfälle abgegeben werden, die in Unterhaching und im Rahmen der privaten Lebensführung angefallen sind.
- Die kostenlose Anlieferung von Wertstoffen bzw. Abfällen ist nur in haushaltsüblichen Mengen möglich. Die angelieferte Abfallmenge wird pro Sammeltag auf 2 Kubikmeter pro Tag (das entspricht ca. 1 PKW-Kombi-Ladung) bzw. Bauschutt auf max. 100 Liter/0,1 Kubikmeter (10x 10-Liter-Eimer) beschränkt. Bei Überschreiten der Menge darf keine Teilentladung erfolgen. Einzelteile dürfen maximal 50 Kilogramm wiegen. Anliefernde größerer Mengen können abgewiesen werden.
- Die Anlieferung größerer Mengen ist vorab mit der Gemeinde Unterhaching abzustimmen, die auch an andere Annahmestellen verweisen kann.
Folgende Wertstoffe bzw. Abfälle werden angenommen:
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Altholz (gewerbeähnliches Holz z.B. Obstkisten, EU-Paletten, u.ä. max. 4 Stk./Anlieferer)
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Altkleider (nur gut erhalten und in Plastiktüten verpackt, z.B. Damen-, Herren- u. Kinderkleidung, Handtaschen, Accessoires, Faschingskleidung, Trachten, Bett-, Tisch- u. Haushaltswäsche, neuwertige Unterwäsche)
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Schuhe (paarweise gebündelt)
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Batterien und Klein-Akkus (<500g)
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Bauschutt (Rigips, Gipskarton, Yton, Beton, Fliesen, Ziegelsteine, Fensterglas, Porzellan, Keramik): Kleinstmengen siehe Abs. 2
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Sanitärkeramik (z.B. Waschbecken, WCs, Bidets, Badewanne u.ä.); max. 2 Stk./Anlieferer
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CDs, DVDs, BluRay: rote Tonne
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Elektroaltgeräte & Elektrozubehör (inkl. Chip- u. SIM-Karten)
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Kühl- und Gefriergeräte
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Photovoltaikmodule
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Energiesparlampen, Leuchtstoffröhren, LED
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Flüssige, wasserlösliche Dispersionsfarben (lösemittelfrei): max. 20 Liter Gefäßvolumen/Anlieferer
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Grüngut/Grünschnitt (z.B. Rasen-, Hecken, Baumschnitt, Pflanzen): Länge: max. 150 cm, Ø max. 10 cm
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Korken
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Metallschrott (auch größere Mengen, bitte ggf. vorab an Gemeinde wenden)
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Papier, Zeitungen, Pappe, Kartonagen (auch größere Mengen, bitte ggf. vorab an Gemeinde wenden)
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restentleerte Helium-Ballongasflaschen (bitte besondere Bedingungen beachten!)
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Sperrmüll: max. 3 m x 2 m x 1 m
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Tintenpatronen, Tonerkartuschen: rote Tonne
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Verpackungen aus Metall, Alu und Kunststoff für die gelbe Tonne
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Verpackungsstyropor (kein Dämmmaterial!)
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Wachsreste
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Weiß- / Grün- / Braunglas (andersfarbiges Glas in Grünglas)
- Es werden keine Wertstoffe/Abfälle von Gewerbebetrieben angenommen, die aus Ihrer Tätigkeit beim Kunden/in stammen (z.B. Bauschutt, Sanitär- und Badausstattung). Ausnahme: Elektroaltgeräte.
- Gasflaschen (Propanflaschen)
- Feuerlöscher
- asbesthaltige Produkte / Asbestzement (z.B. Eternit)
- künstliche Mineralfasern (Mineralwolle/Steinwolle)
- gemischte oder verunreinigte Bauabfälle
- Tierfäkalien
- Fallobst
- flüssige Abfälle (Ausnahme Dispersionsfarbe, s.o.)
- gefährliche oder explosive Stoffe (Problemstoffe)
- Erde, Erdaushub, Grasnabe
- Kies
- Asphalt
- Autobatterien
- Industriebatterien > 500g
- Autoreifen
- benzinbetriebene Geräte
- Dachpappe
- Industrieelektrogeräte
- defekte oder aufgeblähte Akkus
Unter Sperrmüll versteht man nicht mehr brauchbare Haushaltsgegenstände, die auch nach einer zumutbaren Zerkleinerung nicht in die 80-Liter-Restmülltonne passen.
z.B. Matratzen, Teppiche, Polstermöbel, und vieles mehr
- Elektrogeräte aus privaten Haushalten die in Unterhaching angefallen sind, können von Bürgern und Vertreibern/Fachhändlern in haushaltsüblichen Mengen angeliefert werden.
- Elektrogeräte können auch aus sonstigen Herkunftsbereichen in haushaltsüblichen Mengen angeliefert werden, wenn die Beschaffenheit und die Menge der dort anfallenden Geräte mit den Elektrogeräten aus Privathaushalten vergleichbar sind.
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Haushaltsübliche Mengen sind z.B. bei Haushaltsgroßgeräten (größer 50 cm, wie Waschmaschinen, Wäschetrockner, Geschirrspüler, Backöfen, Elektroherde, Kochplatten, Microwellen, u.ä.), max. 2 Stück/Geräteart, Kühl- und Gefriergeräte: keine gewerblichen Geräte, max. 2 Geräte, Energiesparlampen, Leuchtstoffröhren, LED, max. insgesamt 10 Stück, Photovoltaikmodule: max. 3 Module
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Die Anlieferung größerer Mengen Elektrogeräte oder von Nachtspeicheröfen ist vorab mit der Gemeinde Unterhaching abzustimmen, die auch an andere Annahmestellen verweisen kann.
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Altbatterien und Akkumulatoren sowie Lampen müssen vorab entnommen werden, wenn dies zerstörungsfrei möglich ist.
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Die Behältnisse müssen so befüllt werden, dass ein Zerbrechen der Altgeräte, eine Freisetzung von Schadstoffen und die Entstehung von Brandrisiken vermieden werden.
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Die Einsortierung der Altgeräte, insbesondere der batteriebetriebenen Altgeräte, in die Behältnisse hat durch das Betriebspersonal oder unter seiner Aufsicht zu erfolgen.
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Die Gemeinde kann die kostenlose Annahme von Altgeräten ablehnen, die auf Grund einer Verunreinigung eine Gefahr für die Gesundheit und Sicherheit von Menschen darstellen. Dies gilt insbesondere, sofern asbesthaltige Nachtspeicherheizgeräte nicht ordnungsgemäß durch Fachpersonal abgebaut und verpackt wurden oder beschädigt angeliefert werden.
Bitte wenden Sie sich an die Gemeinde.
- Ein elektrischer Akten-Vernichter steht für die Eigennutzung bereit. Modell IDEAL 4605 CC
- Bei hohem Andrang darf pro Anliefernden max. der Inhalt von 5 Ordnern geschreddert werden.
- Metallklammern und Kunststoffteile sind im Vorfeld zu entfernen.
- Leere Ordner können in dafür vorgesehene Behälter abgestellt werden.
- das obere Fach/Trichter ist für geknülltes Papier, vordere Zufuhrtisch für glattes Papier
- Blattleistung ca. 55-70 Blatt bei 80 g/m3 Papier
Der Wertstoffhof darf zu Fuß, mit dem Fahrrad und mit dem Auto aufgesucht werden. Fußgänger:innen und Fahrradfahrer:innen haben Vorrang, jedoch müssen Fahrradfahrer:innen absteigen und Ihr Fahrrad schieben. Im gesamten Bereich gilt Schrittgeschwindigkeit.
Die Bürger:innen werden aufgerufen, ihre Abfälle zu prüfen und gut erhaltene Dinge einer Wiederverwendung zukommen zu lassen. Viele Gegenstände können verkauft, verschenkt oder gespendet werden. Die Gemeinde kann hier beratend zur Seite stehen.
Um dies zu unterstützen befindet sich am Wertstoffhof das „Schatzkammerl“.
Gut erhaltene Dinge können hier abgestellt werden und die Gemeinde spendet sie an soziale Einrichtungen.
Was kann dort abgestellt werden:
- kleine Möbel (z.B. Stühle, Kommoden, ...)
- Geschirr, Porzellan und Keramik
- Trinkgläser
- Deko
- Töpfe und Pfannen
- Besteck
- Spielsachen
- Kinderwagen, Fahrräder, Bobbycars
- Vasen und Blumentöpfe
- Sportgeräte
Eine Mitnahme der dort abgestellten Gegenstände ist verboten.
Leider können dort keine Bücher, Kleidung, Stoffe und Schuhe oder Elektrogeräte abgestellt werden.
Die Gemeinde bietet keine Wertstoff- oder Sperrmüllabholung an.
Es gibt jedoch verschiedene Sperrmüll-, Grüngut- und Wertstoffsammelaktionen.
Weitere Informationen finden Sie hier