FAQ
Am 01.01.2023 ist die neue Betriebsordnung des Wertstoffhofs mit Beschluss des Gemeinderats vom 26.10.2022 in Kraft getreten. Sie regelt klarer, wer die öffentliche Einrichtung nutzen darf und was, wie und in welchem Umfang entsorgt werden darf.
Insbesondere für Gewerbetriebende ändert sich, dass nicht mehr der Nachweis eines Sitzes oder Niederlassung in Unterhaching reicht, sondern dass die Firma entweder tatsächlich Abfallgebühren zahlt oder für einen Gebührenzahlenden tätig wird (bspw. Hausmeisterdienste).
Hiermit will die Verwaltung sicherstellen, dass nur berechtigte Personen bzw. Firmen den Wertstoffhof nutzen und diese sich auch durch Bezahlen der Abfallgebühren an den Kosten des Wertstoffhofes beteiligen. Auch die Abgabe von gewerbespezifischen Abfällen und Abfällen aus der Produktion hat am Unterhachinger Wertstoffhof überhand genommen. Mit diesen neuen Regeln sollen die Abfallgebühren für die Bürger und Bürgerinnen in Unterhaching stabil gehalten werden.
Weitere Informationen finden Sie hier.
- Berechtigte Benutzer:innen dieses Wertstoffhofes sind alle Bürger:innen der Gemeinde Unterhaching, die jeweils durch Bezahlen der gemeindlichen Abfallgebühren an die öffentliche Abfallentsorgung der Gemeinde Unterhaching angeschlossen sind und die Art und Menge haushaltsüblich sind.
- Als Nachweis muss ein Lichtbildausweis aus dem Unterhaching als Wohnort hervorgeht oder ein Lichtbildausweis mit einer aktuellen Meldebescheinigung vorgelegt werden.
- Wenn ein privater Dritter für die Entsorgung beauftragt wird, benötigt er den Originalausweis der Person, der der Abfall gehört. Ist dies nicht möglich muss eine Berechtigung bei der Gemeinde angefragt werden. Das Antragsformular kann hier heruntergeladen werden: download (PDF)
- Privatpersonen, die keine Meldeadresse in Unterhaching haben, jedoch berechtigt sind, den Wertstoffhof zu nutzen (Z.B. als Eigentümer:in eines Objekts, als Vertretung eines pflegebedürftigen Angehörigen, u.ä. )können eine Berechtigung bei der Gemeinde anfragen. Das Antragsformular kann hier heruntergeladen werden: download (PDF)
- Gewerbliche Dritte dürfen den Wertstoffhof nur benutzen, wenn ein entsprechender Nachweis vorliegt, dass Sie für eine Privatperson aus Unterhaching anliefern. Hierfür muss vorab Kontakt mit der Gemeinde aufgenommen werden, die den Vorgang prüft und gegebenenfalls eine einmalige Berechtigung ausstellt.
Gewerbebetriebe aus Unterhaching dürfen nur Abfall anliefern,
- wenn sie durch Bezahlen der gemeindlichen Abfallgebühren an die öffentliche Abfallentsorgung der Gemeinde Unterhaching angeschlossen sind. Nur die Gewerbesteuer ist nicht ausreichend.
- Gewerbebetriebe benötigen grundsätzlich eine von der Gemeinde ausgestellte Bescheinigung. Die Gemeinde prüft ob eine Berechtigung vorliegt. Ein Gewerbeschein/Gewerbeanmeldung ist nicht ausreichend!
- Wenn die Art und Menge der Abfälle untenstehenden Vorgaben entspricht.
Das Antragsformular für den Berechtigungsschein kann hier heruntergeladen werden:
Antragsformular für die Bescheinigung für die Nutzung des Wertstoffhofs für Gewerbe (PDF)
Vorgaben zu der Art und Menge der Abfälle:
- Gewerbetreibende dürfen nur Abfälle bzw. Wertstoffe anliefern, die in Ihrer Art und gleichzeitig in Ihrer Menge haushaltsüblich sind und identisch mit denen von privaten Haushalten. Hierunter zählt z.B. die Abgabe von kleinen Mengen Büromöbeln/Sperrmüll, CDs/DVDs, Druckerpatronen und Elektroaltgeräte inkl. Batterien, Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren.
- Gewerbebetriebe dürfen keine gewerbespezifischen Abfälle bzw. Abfälle aus der Produktion (z.B. Paletten, Obstkisten, Verpackungen) abgeben.
- eine Ausnahme gilt entsprechend für Elektroaltgeräte.
- Gewerbebetriebe dürfen keine Wertstoffe/Abfälle aus ihrer Tätigkeit beim Kunden/Kundin (z.B. Bauschutt, Sanitär- und Badausstattung, Malerfarbe) abgeben. Diese Stoffe dürfen nur mit einem Erzeugernachweis angeliefert werden, mit dem bestätigt wird, dass die Abfälle im Auftrag eines gebührenzahlenden Unterhachinger Bürgers bzw. Bürgerin/Firma angefallen sind und diesem die Beseitigung nicht gesondert in Rechnung gestellt wird.
Der Erzeugernachweis kann hier heruntergeladen werden:
Erzeugernachweis für Gewerbebetriebe für die Anlieferung für Dritte (PDF)
Es können mehrere Erzeuger:innen auf demselben Formular eingetragen werden, falls die Abfälle gemeinsam zum Wertstoffhof transportiert werden. Es muss jedoch von jedem Erzeuger:in einzeln unterzeichnet werden und das Formular wird am Wertstoffhof eingezogen und der Gemeinde übermittelt.
Die Gemeinde behält sich vor, die Angaben zu prüfen und bei Missbrauch Hausverbot am Wertstoffhof zu erteilen und den Wertstoffhofausweis einzuziehen.
Weitere Informationen zu Gewerbeabfall sowie der Gewerbeabfallverordnung finden Sie hier:
- Hausmeister:innen und Hausmeisterdienste dürfen den Wertstoffhof nutzen, wenn Sie im Auftrag einer Hausverwaltung, WEG oder Eigentümer:innen von Objekten in Unterhaching tätig sind, die ordnungsgemäß an die Abfallentsorgung von Unterhaching durch Bezahlen der Abfallgebühren angeschlossen sind.
- Hausmeister:innen und Hausmeisterdienste benötigen grundsätzlich eine von der Gemeinde ausgestellte Bescheinigung. Die Gemeinde prüft ob eine Berechtigung vorliegt.
- Ein Gewerbeausweis ist nicht ausreichend!
- Der Antrag muss durch die Hausverwaltung bzw. den/die Eigentümer:in gestellt werden
Das Antragsformular kann hier heruntergeladen werden: download (PDF)
Die Anlieferung von Wertstoffen bzw. Abfällen ist nur in haushaltsüblichen Mengen entsprechend der Betriebsordnung möglich, und auch nur, wenn diese an den Objekten in Unterhaching im Rahmen der privaten Lebensführung der dortigen Bewohnern angefallen sind.
Nein, am Wertstoffhof werden keine Gebühren erhoben. Die Kosten werden über die kommunalen Abfallgebühren sowie durch den Verkauf der Wertstoffe gedeckt.
- Es dürfen nur Wertstoffe bzw. Abfälle abgegeben werden, die in Unterhaching und im Rahmen der privaten Lebensführung angefallen sind.
- Die kostenlose Anlieferung von Wertstoffen bzw. Abfällen ist nur in haushaltsüblichen Mengen möglich. Die angelieferte Abfallmenge wird pro Sammeltag auf 2 Kubikmeter pro Tag (das entspricht ca. 1 PKW-Kombi-Ladung) bzw. Bauschutt auf max. 100 Liter/0,1 Kubikmeter (10x 10-Liter-Eimer) beschränkt. Bei Überschreiten der Menge darf keine Teilentladung erfolgen. Einzelteile dürfen maximal 50 Kilogramm wiegen. Anliefernde größerer Mengen können abgewiesen werden.
- Die Anlieferung größerer Mengen ist vorab mit der Gemeinde Unterhaching abzustimmen, die auch an andere Annahmestellen verweisen kann.
Folgende Wertstoffe bzw. Abfälle werden angenommen:
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Altholz (gewerbeähnliches Holz z.B. Obstkisten, EU-Paletten, u.ä. max. 4 Stk./Anlieferer)
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Altkleider (nur gut erhalten und in Plastiktüten verpackt, z.B. Damen-, Herren- u. Kinderkleidung, Handtaschen, Accessoires, Faschingskleidung, Trachten, Bett-, Tisch- u. Haushaltswäsche, neuwertige Unterwäsche)
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Schuhe (paarweise gebündelt)
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Batterien und Klein-Akkus (<500g)
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Bauschutt (Rigips, Gipskarton, Yton, Beton, Fliesen, Ziegelsteine, Fensterglas, Porzellan, Keramik): Kleinstmengen, max. 100 Liter bzw. 0,1 Kubikmeter
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Sanitärkeramik (z.B. Waschbecken, WCs, Bidets, Badewanne u.ä.); max. 2 Stk./Anlieferer
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CDs, DVDs, BluRay: rote Tonne
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Elektroaltgeräte & Elektrozubehör (inkl. Chip- u. SIM-Karten)
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Kühl- und Gefriergeräte
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Photovoltaikmodule
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Energiesparlampen, Leuchtstoffröhren, LED
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Flüssige, wasserlösliche Dispersionsfarben (lösemittelfrei): max. 20 Liter Gefäßvolumen/Anlieferer
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Grüngut/Grünschnitt (z.B. Rasen-, Hecken, Baumschnitt, Pflanzen): Länge: max. 150 cm, Ø max. 10 cm
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Korken
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Metallschrott (auch größere Mengen, bitte ggf. vorab an Gemeinde wenden)
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Papier, Zeitungen, Pappe, Kartonagen (auch größere Mengen, bitte ggf. vorab an Gemeinde wenden)
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restentleerte Helium-Ballongasflaschen (bitte besondere Bedingungen beachten!)
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Sperrmüll: max. 3 m x 2 m x 1 m
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Tintenpatronen, Tonerkartuschen: rote Tonne
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Verpackungen aus Metall, Alu und Kunststoff für die gelbe Tonne
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Verpackungsstyropor (kein Dämmmaterial!)
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Wachsreste
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Weiß- / Grün- / Braunglas (andersfarbiges Glas in Grünglas)
- Es werden keine Wertstoffe/Abfälle von Gewerbebetrieben angenommen, die aus Ihrer Tätigkeit beim Kunden/in stammen (z.B. Bauschutt, Sanitär- und Badausstattung). Ausnahme: Elektroaltgeräte.
- Gasflaschen (Propanflaschen)
- Feuerlöscher
- asbesthaltige Produkte / Asbestzement (z.B. Eternit)
- künstliche Mineralfasern (Mineralwolle/Steinwolle)
- gemischte oder verunreinigte Bauabfälle
- Tierfäkalien
- Fallobst
- flüssige Abfälle (Ausnahme Dispersionsfarbe, s.o.)
- gefährliche oder explosive Stoffe (Problemstoffe)
- Erde, Erdaushub, Grasnabe
- Kies
- Asphalt
- Autobatterien
- Industriebatterien > 500g
- Autoreifen
- benzinbetriebene Geräte
- Dachpappe
- Industrieelektrogeräte
- defekte oder aufgeblähte Akkus
Seit dem 01.06.2023 können die vollen Restmüll- und Windelsäcke auch am Wertstoffhof abgegeben werden.
Wichtig: Dies gilt nur für die gemeindlichen Säcke, die vorher bei der Gemeinde oder der Firma Schallmoser gekauft wurden. Es besteht keine Abgabemöglichkeit von anderen Säcken!
Weitere Infos zu den Restmüll- und Windelsäcken finden Sie hier (Link)
Unter Sperrmüll versteht man nicht mehr brauchbare Haushaltsgegenstände, die auch nach einer zumutbaren Zerkleinerung nicht in die 80-Liter-Restmülltonne passen.
z.B. Matratzen, Teppiche, Polstermöbel, und vieles mehr
- Elektrogeräte aus privaten Haushalten die in Unterhaching angefallen sind, können von Bürgern und Vertreibern/Fachhändlern in haushaltsüblichen Mengen angeliefert werden.
- Elektrogeräte können auch aus sonstigen Herkunftsbereichen in haushaltsüblichen Mengen angeliefert werden, wenn die Beschaffenheit und die Menge der dort anfallenden Geräte mit den Elektrogeräten aus Privathaushalten vergleichbar sind.
-
Haushaltsübliche Mengen sind z.B. bei Haushaltsgroßgeräten (größer 50 cm, wie Waschmaschinen, Wäschetrockner, Geschirrspüler, Backöfen, Elektroherde, Kochplatten, Microwellen, u.ä.), max. 2 Stück/Geräteart, Kühl- und Gefriergeräte: keine gewerblichen Geräte, max. 2 Geräte, Energiesparlampen, Leuchtstoffröhren, LED, max. insgesamt 10 Stück, Photovoltaikmodule: max. 3 Module
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Die Anlieferung größerer Mengen Elektrogeräte oder von Nachtspeicheröfen ist vorab mit der Gemeinde Unterhaching abzustimmen, die auch an andere Annahmestellen verweisen kann.
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Altbatterien und Akkumulatoren sowie Lampen müssen vorab entnommen werden, wenn dies zerstörungsfrei möglich ist.
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Die Behältnisse müssen so befüllt werden, dass ein Zerbrechen der Altgeräte, eine Freisetzung von Schadstoffen und die Entstehung von Brandrisiken vermieden werden.
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Die Einsortierung der Altgeräte, insbesondere der batteriebetriebenen Altgeräte, in die Behältnisse hat durch das Betriebspersonal oder unter seiner Aufsicht zu erfolgen.
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Die Gemeinde kann die kostenlose Annahme von Altgeräten ablehnen, die auf Grund einer Verunreinigung eine Gefahr für die Gesundheit und Sicherheit von Menschen darstellen. Dies gilt insbesondere, sofern asbesthaltige Nachtspeicherheizgeräte nicht ordnungsgemäß durch Fachpersonal abgebaut und verpackt wurden oder beschädigt angeliefert werden.
Bitte wenden Sie sich an die Gemeinde.
- Ein elektrischer Akten-Vernichter steht für die Eigennutzung bereit. Modell IDEAL 4605 CC
- Bei hohem Andrang darf pro Anliefernden max. der Inhalt von 5 Ordnern geschreddert werden.
- Metallklammern und Kunststoffteile sind im Vorfeld zu entfernen.
- Leere Ordner können in dafür vorgesehene Behälter abgestellt werden.
- das obere Fach/Trichter ist für geknülltes Papier, vordere Zufuhrtisch für glattes Papier
- Blattleistung ca. 55-70 Blatt bei 80 g/m3 Papier
Der Wertstoffhof darf zu Fuß, mit dem Fahrrad, dem Motorrad/Mofa und mit dem Auto aufgesucht werden. Fußgänger:innen und Fahrradfahrer:innen haben Vorrang, jedoch müssen Fahrradfahrer:innen absteigen und Ihr Fahrrad schieben. Im gesamten Bereich gilt Schrittgeschwindigkeit.
Die Bürger:innen werden aufgerufen, ihre Abfälle zu prüfen und gut erhaltene Dinge einer Wiederverwendung zukommen zu lassen. Viele Gegenstände können verkauft, verschenkt oder gespendet werden. Die Gemeinde kann hier beratend zur Seite stehen.
Um dies zu unterstützen befindet sich am Wertstoffhof das „Schatzkammerl“.
Gut erhaltene Dinge können hier abgestellt werden und die Gemeinde spendet sie an soziale Einrichtungen.
Was kann dort abgestellt werden:
- kleine Möbel (z.B. Stühle, kleine Kommoden, ...)
- Geschirr, Porzellan und Keramik
- Trinkgläser
- Deko
- Töpfe und Pfannen
- Besteck
- Spielsachen
- Kinderwagen, Fahrräder, Bobbycars
- Vasen und Blumentöpfe
- Sportgeräte
Eine Mitnahme der dort abgestellten Gegenstände ist verboten.
Leider können dort keine Bücher, Kleidung, Stoffe und Schuhe oder Elektrogeräte abgestellt werden.
Die Gemeinde bietet keine Wertstoff- oder Sperrmüllabholung an.
Es gibt jedoch verschiedene Sperrmüll-, Grüngut- und Wertstoffsammelaktionen.
Weitere Informationen finden Sie hier