Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Gemeinde Unterhaching ist bemüht, ihren Internetauftritt in Einklang mit der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt unterhaching.de.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Dieser Internetauftritt ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen nur teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
    • Teilweise fehlende Alternativtexte bei informativen Grafiken
    • Überschriften sind teilweise nicht als solche gekennzeichnet
    • Fehlermeldungen in Formularen sind teilweise unzureichend
    •  Seiten weisen teilweise Syntaxfehler vor, Beispiel: Seite Spielplaetze
    • PDF-Dokumente die vor dem 23.09.2018 eingestellt wurden und für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden

    • Teilweise PDF-Dokumente, die seit dem 23.09.2018 eingestellt wurden

    • Formulare, die derzeit noch nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt werden können.

  • Unverhältnismäßige Belastung
    • Teilweise fehlende oder nicht aussagekräftige Alternativtexte bei Verlinkungen
    • Fehlende Bereitstellung von Informationen in Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache

    • Bilder in Bildergalerien sind teilweise ohne Alternativtexte, insbesondere bei umfangreichen Bildergalerien.

  • Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften.
    • PDF-Dokumente, die vor dem 23.09.2018 eingestellt wurden und nicht für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden.

PDF-Dokumente, die vor dem 23.09.2018 eingestellt wurden und nicht für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 14.07.2022 erstellt.

Die Erklärung wurde auf Basis der BITV / WCAG-Selbstbewertung www.bitv-test.de erstellt.

Die Erklärung wurde zuletzt am 27.07.2022 überprüft.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns unter rathaus(at)unterhaching.de oder über das Rückmelde-Formular mitteilen.

Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte können sie unter rathaus(at)unterhaching.de einholen.

Direkt zum Rückmelde-Formular

5. Durchsetzungsverfahren

Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.

Zum Online-Antrag

6. Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München

E-Mail: bitv(at)bayern.de
Homepage: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html

Gerne für Sie da

Referent A1 Herr Hötzl

Herr Simon Hötzl

Referent A1 - Rechtsangelegenheiten, Wirtschaftsförderung, Pressestelle