Informatives
Als Wasserversorgungsunternehmen liefert das Wasserwerk Unterhaching Trinkwasser bis zum Zähler der Haus- oder Wohnungsanschlüsse. Nur bis zu diesem Punkt sind wir für die Qualität des Wassers verantwortlich. Für die Hausinstallationen (Rohrleitungen, Einbauten, Armaturen, Wasserhähne etc.) und deren gesundheitliche und technische Eignung zum Transport von Trinkwasser sind die Haus- und Wohnungseigentümer verantwortlich.
Mehr Informationen zum Thema finden Sie in folgenden Broschüren des Umweltbundesamts:
Bauherren-Service
Die „technischen Anschlussbedingungen“ (TAB) beschreiben die Mindestanforderungen bei der Planung und Verlegung von Hausanschlüssen. Die Abweichung von den Vorgaben der „technischen Anschlussbedingungen“ kann unter Umständen dazu führen, dass die Verlegung des Trinkwasser-Hausanschlusses in das Haus vom Wasserwerk abgelehnt werden muss. Dies führt zu weitergehenden Problemen beim Bau eines Trinkwasser-Anschlusses für Ihren Neubau.
Bitte sprechen Sie mit uns vor der Ausführung, wenn Sie von den Vorgaben abweichen möchten.
Unsere technischen Bedingungen für den Netzanschluss finden Sie hier (PDF).
Den Vertrag zur Wasserversorgung finden Sie hier (PDF).
Schutzvorkehrungen und Sicherungseinrichtungen bei der Entnahme von Bauwasser aus den Anlagen der öffentlichen Trinkwasserversorgung.
Das Wasserwerk Unterhaching stellt Ihnen auf Antrag eine Übergabestelle zur Entnahme von Bauwasser zur Verfügung.
Dabei ist derjenige, der das Wasser nutzt (also ggf. Sie selbst), für den Schutz des vorgelagerten Rohrnetzes gegen Rücksaugen, Rückdrücken und Rückfließen von Nichttrinkwasser, das sich in angeschlossenen Geräten und Apparaten, aber auch schon in den Verbindungsleitungen befindet, zuständig.
Das Wasserwerk ist verpflichtet, den unmittelbaren Anschluss von Anlagen, die kein Trinkwasser führen, zu untersagen. Dies regelt die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in der aktuell gültigen Fassung.
Den Bauwasserantrag finden Sie hier (PDF).
Sie benötigen für Ihr Objekt in Unterhaching den Nachweis einer gesicherten Löschwasserversorgung?
Gerne nehmen wir eine entsprechende Prüfung vor.
Dabei untersuchen wir,
- ob unser Trinkwassernetz am Objektstandort über eine entsprechende Leistungsfähigkeit verfügt, sowie
- ob die von Ihnen genannte Löschwassermenge durch Hydranten in einem Umkreis von maximal 300 Metern bereitgestellt werden kann.
Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung, detaillierte Messprotokolle sowie einen Hydrantenplan.
Die Überprüfung ist mit Kosten für Sie verbunden! Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus!
Den Löschwasserantrag finden Sie hier (PDF).
Kunden-Informationen
Die in Ihrem Gebäude installierten Trinkwasserleitungen und angeschlossen Entnahmestellen wie Überdruckventile, Toilettenspülungen oder Gartenzapfstellen können im Laufe der Zeit undicht werden. Bleibt ein solcher Schaden unbemerkt, können erhebliche Wasserverluste mit hohen Kosten entstehen. Durch eine regelmäßige Kontrolle des Wasserverbrauchs (Ablesung der Wasseruhr) lassen sich eventuelle Schäden zeitnah feststellen und beheben.
Während der Frostperiode treten gelegentlich große Rohrbrüche auf. Sie verursachen außergewöhnliche Fließgeräusche auf der Hausanschlussleitung. Mindestens zweimal im Jahr wird das öffentliche Rohrnetz von den Technikern des Wasserwerks überprüft. Um Störungen möglichst zeitnah festzustellen und zu beheben, brauchen wir auch Ihre Hilfe. Wir bitten Sie, gelegentlich in Ihren Wasser-Anschlussraum hineinzuhören und auffällige Fließgeräusche dem Wasserwerk zu melden.
Zweckverband zur Abwasserbeseitigung im Hachinger Tal
Rotwandweg 4, 82024 Taufkirchen, Telefon: 089 - 61 55 90 3, Homepage: www.azvht.de
Das Unterhachinger Wasserwerk wird ab dem Jahr 2016 die Hauptversorgungsleitung im westlichen Bereich der Münchner Straße von Hausnr. 17 bis 103 in mehreren Bauabschnitten sanieren. Die über 95 Jahre alte Leitung hat bisher zuverlässig gearbeitet. Um Gefährdungen auch weiterhin auszuschließen, muss die Leitung in diesem Abschnitt erneuert werden.
Dabei wird die Leitung, die bisher teilweise im Keller der Häuser verläuft, stillgelegt und gleichzeitig jedes Anwesen einzeln von der Hauptversorgungsleitung im westlichen Gehweg der Münchner Straße aus angeschlossen.
Eine Kostenbeteiligung der Anlieger ist dabei unvermeidbar. Die Höhe der Kosten bemisst sich in erster Linie an der Länge des Vorgartens und dem Zustand der voraussichtlichen Leitungstrasse im Vorgarten. Das Wasserwerk wird mit jedem Anlieger Möglichkeiten zur Kostenminimierung suchen und bietet in diesem Zusammenhang auch die Verlegung von Schutzrohren bereits lange vor dem Baubeginn an.
Der Wassermeister, Herr Gregor Wehnert (Telefon 089 - 66 551 338) steht ab sofort allen Anliegern individuell mit Rat und Tat zur Seite.
Funkzähler
Das Wasserwerk Unterhaching wird ab dem Jahr 2022 elektronische Wasserzähler zur Verbrauchsmessung von Ein-Mehrfamilienhäusern einsetzen. Der Einsatz der elektronischen Wasserzähler erfolgt im Einklang mit der neuen Datenschutzgrundverordnung.
Mit den beiliegenden Informationen wollen wir Sie deshalb darüber aufklären, weshalb elektronische Wasserzähler von uns verwendet werden, welche Daten wir damit sammeln, was mit diesen Daten geschieht und dass der Einsatz dieser Zähler gesundheitlich vollkommen unbedenklich ist.
Ganz allgemein: Der Einsatz elektronischer Wasserzähler ist nicht verboten und deshalb natürlich auch nicht verfassungswidrig. Im Gegenteil, der Bayerische Landtag hat beschlossen, die Bayerische Gemeindeordnung zu ändern und damit klarzustellen, dass die „Gemeinde berechtigt ist, elektronische Wasserzähler mit oder ohne Funkmodul einzusetzen und zu betreiben“.
Der Gesetzgeber hatte dabei auch festgelegt, dass dem Einsatz der Funkfunktion widersprochen werden darf. Da das Widerspruchsrecht ab dem 1.1.2024 nicht mehr besteht, können bei allen Funkwasserzählern ab diesem Datum die Funkempfänger eingeschaltet werden. Dies gilt insbesondere auch für diejenigen Eigentümer, die bisher vom Widerspruchsrecht nach Art. 24 Absatz 4 GO Gebrauch gemacht hatten. Denn dieser Widerspruch konnte sich nur auf den auf die Gemeindeordnung gestützten Einsatz der Funkwasserzähler beziehen.
Eine gesetzliche Informationspflicht über das Einschalten der Funkwasserzähler gibt es nicht.
Auch die ab 1.1.2024 erweiterten Befugnisse, um Daten von Funkwasserzähler zur Sicherheit der Wasserversorgungseinrichtungen verwenden zu können, müssen nicht durch Satzung geregelt werden. Diese Befugnisse folgen stattdessen unmittelbar aus Art. 24 Abs. 4 Satz 1 und 2 GO.