Badegebühren
a) Normalpreis: 5,00 Euro
b) Kinder/Jugendliche (Personen von 6-21 Jahren): 3,00 Euro
c) Ermäßigte (mit entsprechendem Nachweis!): 3,00 Euro
- Schwerbehinderte (ab GdB 50)
- Inhaber der Bayerischen Ehrenamtskarte
- Empfänger von ALG I, ALG II und laufenden Leistungen aus der HLU bzw. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Personen ab 65 Jahren
- Personen, die an einem freiwilligen sozialen bzw. ökologischen Jahr oder am Bundesfreiwilligendienst teilnehmen
- Studenten
d) Frühschwimmer und nach 17:00 Uhr: 3,00 Euro
a) Personen über 21 Jahre: 45,00 Euro
b) Kinder/Jugendliche von 6-21 Jahren: 24,00 Euro
c) Ermäßigte (mit entsprechendem Nachweis): 27,00 Euro
- Schwerbehinderte (ab GdB 50)
- Inhaber der Bayerischen Ehrenamtskarte
- Empfänger von ALG I, ALG II und laufenden Leistungen aus der HLU bzw. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Personen ab 65 Jahren
- Personen, die an einem freiwilligen sozialen bzw. ökologischen Jahr oder am Bundesfreiwilligendienst teilnehmen
- Studenten
a) Normalpreis: 75,00 Euro
b) Kinder/Jugendliche (Personen von 6-21 Jahren): 30,00 Euro
c) Ermäßigte (mit entsprechendem Nachweis!): 50,00 Euro
- Schwerbehinderte (ab GdB 50)
- Inhaber der Bayerischen Ehrenamtskarte
- Empfänger von ALG I, ALG II und laufenden Leistungen aus der HLU bzw. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Personen ab 65 Jahren
- Personen, die an einem freiwilligen sozialen bzw. ökologischen Jahr oder am Bundesfreiwilligendienst teilnehmen
- Studenten
d) Familien mit Kind/Kindern: 85,00 Euro
Familien und eheähnliche Gemeinschaften mit gemeinsamen Hauptwohnsitz in Unterhaching und mit mindestens einem Kind (bei eheähnlichen Gemeinschaften mit mindestens einem gemeinsamen Kind) bis 21 Jahre. Die eheähnliche Gemeinschaft ist durch Vorlage der Personalausweise, gemeinsame Kinder sind durch Vorlage einer Urkunde über die Vaterschaftsanerkenntnis zu belegen.
e) Alleinerziehende: 60,00 Euro
Alleinerziehende mit mindestens einem Kind bis 21 Jahre und Hauptwohnsitz in Unterhaching.
Der Saisonkartenverkauf für die Freibad-Saison 2022 läuft seit 02.05.2022 (PDF)
Die Saisonkarte hat EC-Kartenformat (siehe unten) mit Foto. Bei der Neuausstellung können die betreffenden Personen in der Gemeindekasse fotografiert werden. Ist ein persönliches Erscheinen nicht möglich, können einzelne biometrische Fotos abfotografiert werden. Bilder von Personalausweisen, Reisepässen und Handys können aus technischen Gründen nicht verwendet werden.
Die Bürgerinnen und Bürger, die bereits mit einer neuen Saisonkarte ausgestattet sind, müssen die ausgestellten Saisonkarten mitbringen, damit die Karten neu geladen werden können.
Aus datenschutzrechtlichen Gründen muss bei Neuausstellung eine Einwilligungserklärung von allen volljährigen Personen unterschrieben werden.
Denken Sie bitte an die erforderlichen Unterlagen (Einwilligungserklärung, Personalausweis, Schwerbehindertenausweis, biometrische Passfotos usw.), die zur Fortschreibung oder Neuausstellung der Saisonkarten notwendig sind.
Die Einwilligungserklärung steht Ihnen hier zum Download und auch vor Ort in der Gemeindekasse zur Verfügung.
Musterexemplar einer Freibad-Saisonkarte