Mitarbeit im Unterhachinger Behindertenbeirat


Warum aktiv werden?

Die Arbeit des Behindertenbeirats der Gemeinde Unterhaching wird geleitet von der Vision einer vollständig inklusiven Gesellschaft, in der alle Menschen gleichberechtigt leben. Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention stellt die Grundlage seiner Arbeit dar. Ziel ist ein inklusives Gemeinwesen in Unterhaching.

Der Behindertenbeirat bringt dazu Vorschläge zur Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen ein und fördert deren Erfahrungsaustausch. Er berät die Gemeindeverwaltung unter anderem bei der barrierefreien Gestaltung und Ausstattung öffentlicher Gebäude und Verkehrsräume, sowie bei der Koordinierung und Durchführung von Maßnahmen für Menschen mit Behinderung.

Wer kann mitmachen?

Mitglied im Behindertenbeirat kann werden,

-      wer das 18. Lebensjahr vollendet hat,

-      seinen Hauptwohnsitz in Unterhaching hat und schwerbehindert ist oder

-      ein nächster Angehöriger bzw. ein gesetzlicher Vertreter, der in die Pflege und Betreuung von Menschen mit Behinderung eingebunden ist.

Der Gemeinderat entscheidet dann über die Besetzung des Beirates. Die Amtszeit des Beirates beträgt drei Jahre, die Tätigkeit erfolgt ehrenamtlich.

Interesse?

Wer aktiv die Belange der behinderten Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Unterhaching vertreten möchte, kann sich bis zum 4. November 2023 schriftlich bei der Gemeindeverwaltung (Gemeinde Unterhaching, Referat 1 – Bürgerservice & Mobilität, Rathausplatz 7, 82008 Unterhaching) oder per E-Mail an behindertenbeirat(at)unterhaching.de bewerben.